Widerspruchsbescheid

Wurde gegen einen Verwaltungsakt erfolgreich Widerspruch eingelegt, muss die Behörde die getroffene Regelung nochmals auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüfen und die daraus resultierende Entscheidung in einem sogenannten Widerspruchsbescheid mittteilen. Wird in dem Widerspruchsbescheid dem Widerspruch

Widerspruch

Wer mit einen an ihn gerichteten Bescheid nicht einverstanden ist, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen. Er sollte bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Notwendig ist dies allerdings nicht. Der Widerspruch…

Warmwasseraufbereitung

Seit 01.01.2011 werden die Kosten für die Warmwasseraufbereitung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung mit übernommen. Die Gesamtkosten für Heizenergie müssen nun im Rahmen der Unterkunftskosten vollständig übernommen werden. Dabei gelten jedoch folgende 2 Besonderheiten.

Verzinsung

Falls das Jobcenter, aus welchen Gründen auch immer, Leistungen an Sie nachzahlen muss, sind diese ab einem halben Jahr nach Fälligkeit mit 4 % zu verzinsen. Dabei ist (theoretisch) kein Antrag Ihrerseits nötig. Leider sieht das in der Praxis oft…

Vermögen

Anders als das Einkommen ist unter Vermögen alles das zu verstehen was jemand wertmäßig vor Antragstellung bereits hatte. Selbst dann wenn es im Leistungsbezug zur Auszahlung gebracht wird.

Überprüfungsantrag

Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen.  (§ 44 SGB X)

Untätigkeitsklage

Schafft es das Jobcenter nicht innerhalb von 6 Monaten über Ihre Überprüfung bzw. innerhalb von 3 Monaten über Ihren Widerspruch zu entscheiden, können Sie beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen und so eine Entscheidung erzwingen.