Dass beim hiesigen Jobcenter nicht alles mit rechten Dingen zugeht, hat sich unter den Betroffenen bereits herumgesprochen und von Seiten der Behörde werden die zahlreichen Fehler in den Bescheiden auch dann noch als bedauerliche Einzelfälle bezeichnet, wenn sie in ca.…
Cottbuser Sozialgericht verhängt Bußgeld gegen das Jobcenter OSL
Die sog. KdU-Richtlinie des Landkreises OSL ist unwirksam. Zu diesem Ergebnis ist das Cottbuser Sozialgericht bereits vor einigen Jahren gekommen. Mit dieser Richtlinie regelt der Landkreis OSL, welche Wohnkosten er als „angemessen“ ansieht. Ist die Wohnung zu groß oder zu…
Wohngemeinschaft (WG)
Alles was keine Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft ist, ist eine Wohngemeinschaft.
Wohnkosten
Die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohnraum (Eigenheim, Eigentumswohnung) sind in vollständiger Höhe mit allen dazu zählenden Belastungen vom Jobcenter zu übernehmen. Dazu zählen folgende Punkte:
Widerspruchsbescheid
Wurde gegen einen Verwaltungsakt erfolgreich Widerspruch eingelegt, muss die Behörde die getroffene Regelung nochmals auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüfen und die daraus resultierende Entscheidung in einem sogenannten Widerspruchsbescheid mittteilen. Wird in dem Widerspruchsbescheid dem Widerspruch
Widerspruch
Wer mit einen an ihn gerichteten Bescheid nicht einverstanden ist, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen. Er sollte bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Notwendig ist dies allerdings nicht. Der Widerspruch…
Warmwasseraufbereitung
Seit 01.01.2011 werden die Kosten für die Warmwasseraufbereitung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung mit übernommen. Die Gesamtkosten für Heizenergie müssen nun im Rahmen der Unterkunftskosten vollständig übernommen werden. Dabei gelten jedoch folgende 2 Besonderheiten.
Verzinsung
Falls das Jobcenter, aus welchen Gründen auch immer, Leistungen an Sie nachzahlen muss, sind diese ab einem halben Jahr nach Fälligkeit mit 4 % zu verzinsen. Dabei ist (theoretisch) kein Antrag Ihrerseits nötig. Leider sieht das in der Praxis oft…
Vermögen
Anders als das Einkommen ist unter Vermögen alles das zu verstehen was jemand wertmäßig vor Antragstellung bereits hatte. Selbst dann wenn es im Leistungsbezug zur Auszahlung gebracht wird.
Überprüfungsantrag
Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen. (§ 44 SGB X)