Überprüfungsantrag
Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen. (§ 44 SGB X)
Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen. (§ 44 SGB X)