Die Kosten für die Beheizung der Wohnung sind grundsätzlich vom Jobcenter zu übernehmen. Dies gilt allerdings nur, solange sie „angemessen“ sind. Bei dem Begriff „angemessen“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch den Rechtsanwender auszufüllen ist. Was „angemessen“…
Haushaltsgemeinschaft
Sind widerlegbare Unterhaltsgemeinschaften mit Selbstbehaltsgrenze zwischen in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden Verwandten und Verschwägerten. Die HG ist eine über die bloße WG
Grundsicherungsleistungen
Die Grundsicherungsleistungen setzen sich zusammen aus: Regelbedarf + Mehrbedarf
Eingliederungsvereinbarung
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem ALG II – Empfänger und dem Jobcenter. In diesem Vertrag werden die Schritte zur Widereingliederung in den Arbeitsmarkt geregelt. Somit soll festgelegt werden welche Pflichten und Aufgaben die jeweilige Partei
Einkommensbereinigung
Unter Einkommensbereinigung ist die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens zu verstehen. Folgende Beiträge sind dabei aus jeder Art von Einkommen abzusetzen: Vom Einkommen Volljähriger ist eine sogenannte Versicherungspauschale in Höhe von 30€ abzuziehen
Erwerbseinkommen
Alles das was während des Leistungsbezuges zufließt kann als Einkommen bezeichnet werden. (§ 2 Abs. 4 S.3 ALG II und BSG v. 30.09.2008 – B 4 AS 29/07). Oder anders ausgedrückt ist Einkommen alles das, was jemand ab dem Monat…
Erstausstattung
Jeder Hilfebedürftige kann durch einen gesonderten Antrag beim Jobcenter Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung beantragen. Darüber entscheidet das Jobcenter nach dem sogenannten Auswahlermessen. Das bedeutet, dass das Jobcenter entweder
Ein-Euro-Jobs
Ein-Euro-Jobs wie etwa die Pflege von Grünanlagen oder das Aufsammeln von Müll sind rechtswidrig! Die Gerichte argumentieren damit, dass eine Arbeitsmaßnahme des Jobcenters mit Mehraufwandentschädigung anderen Firmen und Arbeitnehmern auf dem privatrechtlichen Arbeitsmarkt
Darlehen
Das Darlehen für die Mietkaution wird ab 01.01.2011 von den laufenden Hartz IV Leistungen getilgt.
Bedarfsgemeinschaft
Die sogenannte BG ist eine selbstbehaltslose Unterhaltsgemeinschaft zwischen Leistungsberechtigten und dessen ehelichen und eheähnlichen Partner, sowie unter 25-jährigen, hilfebedürftigen, leiblichen und Stiefkindern in einem Haushalt. Das bedeutet im Klartext, Ziehen zwei Partner zusammen, geht das Jobcenters