Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als BAföG-Empfänger vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgenommen sind, können einen Anspruch auf Zuschuss zu Ihren Wohnkosten haben. (§ 27 Abs. 3 S. 1 SGB II)
Betriebskosten
Die Betriebskosten sind Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung KdU) und müssen damit vollständig vom Jobcenter übernommen werden. Hierzu zählen auch etwaige Nachzahlungen, die aus der Abrechnung der Betriebs- oder Heizkostenvorauszahlung entstanden sind. Auch Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen sind vom…
Bildungspaket
Über das Bildung- und Teilhabepaket werden jetzt übernommen: Ein- und mehrtätige Ausflüge und Klassenfahrten
Ausbildungsvergütung
Bei dem Ausbildungsgeld, das ein Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bei beruflicher Ausbildung bezieht, handelt es sich um Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB 2, das bedarfsmindernd bei der Leistungsberechnung
Auszubildende
Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach, mit Bafög oder BAB förderfähig ist, erhalten grundsätzlich keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. Dabei kommt es nicht darauf an
Antrag
Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich nur auf Antrag erbracht und nicht für Zeiten vor der Antragstellung. Seit dem 01.01.2011 wirkt ein im Laufe des Monats gestellter Antrag aber auf den ersten Tag des Monats zurück. Ein Antrag bedarf keiner besonderen Form,
Anhörung
Bevor in die Rechte der Betroffenen eingegriffen wird, sind die Jobcenter verpflichtet, den Betroffenen die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Entscheidung zu geben. Dies geschieht im Rahmen des sog. Anhörungsverfahrens. Das Anhörungsschreiben selbst