Übergriffig und bevormundend, so muss man wohl das Vorgehen des Jugendamtes Elbe Elster beschreiben, das einer Mutter ihr Kind weggenommen hat, nachdem diese sich wegen einer Trennung von ihrem Partner an das Amt wandte und um Unterstützung bat. Obwohl die Eltern sich auch nach der Trennung weiterhin gut verstehen und sich gemeinsam um das Kind kümmern, litt das Kind unter der Trennung und zeigte beunruhigende Verhaltensänderungen.
Die „Hilfe“ des Jugendamtes Elbe Elster bestand darin, den Kontakt des Kindes zur Mutter einzuschränken, das Kind nach der Schule in einer Tagesgruppe betreuen zu lassen und den Eltern vorzuschreiben, wie oft das Kind welches Elternteil sehen darf. Eine Zeit lang beugten sich die Eltern den Weisungen des Amtes, doch als das Kind mehr Kontakt zur Mutter wollte, wichen die Eltern einvernehmlich von den Weisungen des Amtes ab und gestalteten den Umgang so, wie sie es für richtig halten. Doch das ging dem Amt zu weit. Einvernehmen der Eltern? Da muss etwas unternommen werden!
Das Amt warf der Mutter kurzerhand Alkoholabhängigkeit vor, sah in der Vereinbarung der Eltern eine akute Kindeswohlgefährdung, holte das Kind von der Schule und steckte es in ein Heim. Eine völlig überarbeitete Richterin am zuständigen Amtsgericht Bad Liebenwerda vertraute den vermeintlichen Fachkräfte des Jugendamtes und entzog der Mutter das Sorgerecht. So ging der Streit um das Kind in die zweite Instanz zum brandenburgischen Oberlandesgericht.
Dort geschah, was man deutschen Behörden bisher nicht zutraute: Als dem Amt die Argumente auszugehen drohten, fanden sich immer mehr Aktennotizen an, von denen keiner weiß, wer sie verfasst hat und auf wessen Beobachtungen sie basieren. Letztlich zog die Mitarbeiterin Lentz des Jugendamtes Elbe Elster eine Notiz aus ihren Akten, wonach die Mutter an konkret benannten Tagen alkoholisiert in einer Jugendhilfeeinrichtung angetroffen worden sei um dort ihr Kind abzuholen. Woher diese plötzlich aufgefundene Aktennotiz stammt und wer die Alkoholisierung festgestellt haben will, konnte Frau Lentz dem Gericht zwar nicht mitteilen, aber was in der amtlichen Akte steht, sei schon richtig, so Frau Lentz. Auch hier ist aber irren amtlich. Papier mag geduldig sein, aber nicht immer ist richtig, was irgendwelche Behördenhirne zu Papier bringen. Die Mutter konnte dem Gericht nämlich nachweisen, dass die Jugendhilfeeinrichtung an den benannten Tagen gar nicht geöffnet war und sie deshalb das Kind dort auch nicht alkoholisiert abholen konnte.
Das Gericht bat um eine Stellungnahme und das Amt hüllte sich in Schweigen. Es verlor plötzlich das Interesse an dem Verfahren und erschien gar nicht erst zu den gerichtlich bestimmten Anhörungsterminen.
Was das Jugendamt dazu bewogen hat das Gericht anzulügen, ist bislang unklar. Allerdings dürfte es sich hier wohl nicht um einen Einzelfall handeln, denn gerade bei hoffnungslos überlasteten Familiengerichten werden die Maßnahmen des Jugendamtes oftmals ohne eingehende Prüfung „durchgewunken“. Die Folgen derartiger Machenschaften haben die Kinder zu tragen und es wird lange dauern bis sich das Kind von den Übergriffen des Jugendamtes erholt und die Folgen verarbeitet sind. Die juristische Bearbeitung des Falles ist auch nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes nicht abgeschlossen, denn die Eltern werden jetzt wegen der achtmonatigen Heimunterbringung des Kindes Schmerzensgeldansprüche gegen den Landkreis Elbe Elster geltend machen. Vielleicht findet sich ja dann mal ein Vorgesetzter, der die Machenschaften des Jugendamtes hinterfragt. Aktuell muss wohl jedem Elternteil dringend davon abgeraten werden, die „Hilfe“ des Jugendamtes Elbe Elster in Anspruch zu nehmen. Betroffene Eltern sollten vielmehr rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Thomas Lange