Forderungen nicht mehr durchsetzbar
Der Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verschickt im Auftrag der Jobcenter vermehrt Zahlungserinnerungen und Mahnungen wegen angeblicher Erstattungsforderungen, die teilweise so lange zurückliegen, dass sich die Betroffenen oft gar nicht mehr daran erinnern können.
Dieser Masche hat das Bundessozialgericht jetzt durch seine aktuelle Entscheidung vom 04.03.2021 (B 11 AL 5/20 R) den Boden entzogen. Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen.
Dieser Masche hat das Bundessozialgericht jetzt durch seine aktuelle Entscheidung vom 04.03.2021 (B 11 AL 5/20 R) den Boden entzogen. Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen. Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit setzen diese Rechtsprechung derzeit nicht um und erfinden immer neue Ausreden, um ihre Forderungen aus den Jahren 2005 bis 2016 zu retten.
Betroffenen kann jedoch geholfen werden und zwar vom Team der Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Lange.
Beratung erfolgt weiterhin kostenfrei und wir gehen gegen unrechtmäßige Zahlungserinnerungen und Mahnungen vor – Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!