Liebe Mandantinnen und Mandanten,
nach vielen erfolgreichen Jahren und intensiver Zusammenarbeit mit Ihnen habe ich mich entschieden, meine Tätigkeit als Rechtsanwalt niederzulegen und meine Kanzlei zu schließen. Diese Entscheidung fällt mir nicht leicht, doch es ist an der Zeit, neue Wege zu beschreiten.
Seit der Eröffnung unseres ersten Büros vor etwa 12 Jahren haben wir gemeinsam viele Herausforderungen gemeistert. Mit fünf Standorten in ganz Deutschland und über 10.000 geführten Verfahren in allen gerichtlichen Instanzen haben wir stets unser Bestes gegeben, um Ihre Interessen zu vertreten. Nun ist es Zeit für einen Übergang.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kanzlei advokIT bereit ist, Ihre Mandate zu übernehmen. advokIT ist ebenfalls auf Sozialrecht spezialisiert und vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet mit großer Expertise und Engagement. Mit mehreren erfahrenen Anwälten und Anwältinnen wird advokIT Ihre Fälle ebenso professionell und zuverlässig weiterführen, wie Sie es von uns gewohnt sind.
Was bedeutet das für Sie?
Übernahme durch advokIT: Damit advokIT Ihre laufenden Verfahren übernehmen kann, ist es erforderlich, dass Sie sich direkt mit uns oder advokIT in Verbindung setzen und eine entsprechende Vollmacht erteilen. Eine automatische Übernahme Ihrer Mandate ist leider nicht möglich.
Kompetente Vertretung: Das Team von advokIT verfügt über umfassende Erfahrung im Sozialrecht und wird Ihre Interessen mit höchster Sorgfalt vertreten.
Erreichbarkeit: advokIT betreibt die erfolgreiche Plattform www.buerger-geld.de, die Hilfesuchenden schnell und unkompliziert Unterstützung bei Fragen rund um das Bürgergeld bietet.
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für Ihr Vertrauen und die langjährige Zusammenarbeit bedanken. Es war mir eine Ehre, Sie rechtlich zu unterstützen. Ich bin überzeugt, dass Sie bei advokIT in besten Händen sind und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich noch bis zur endgültigen Übergabe zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwalt Thomas Lange