Am 11. Dezember des letzten Jahres hatte das Anwaltsgericht Brandenburg gegen mich ein vorläufiges Berufsverbot verhängt und meinen Ausschluss aus der Anwaltschaft beschlossen. Die Entscheidung stieß in der Öffentlichkeit auf ein starkes Interesse und wurde und wird auch weiterhin kontrovers diskutiert.

Am 19.03.2018 wird nun der Anwaltsgerichtshof in zweiter Instanz über das verhängte Berufsverbot entscheiden.
Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass das Berufsverbot aufgehoben werden wird, gebe aber zu, dass mein Glaube an den Rechtsstaat durch die Entscheidung des Anwaltsgerichtes und das anschließende Vorgehen der Rechtsanwaltskammer enorm erschüttert ist. Ich weiß schlichtweg nicht, wie die Richter der zweiten Instanz die Sache beurteilen. Zwar muss nach unserer Auffassung die Entscheidung des Anwaltsgerichtes schon wegen zahlreicher Verfahrensfehler aufgehoben werden, es bleibt allerdings abzuwarten, wie die Richter des Anwaltsgerichtshofes die Sache beurteilen.

Ich habe beim Anwaltsgerichtshof die Zulassung der Öffentlichkeit beantragt und gehe aufgrund der zahlreichen Presseanfragen in der Vergangenheit davon aus, dass es auch an dieser Verhandlung ein ganz enormes öffentliches Interesse geben wird. Sie findet in dem Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes in Brandenburg an der Havel statt. Beobachter sind meinerseits sehr willkommen.

Ankündigung Berufungsverhandlung