Sind widerlegbare Unterhaltsgemeinschaften mit Selbstbehaltsgrenze zwischen in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden Verwandten und Verschwägerten. Die HG ist eine über die bloße WG
Warmwasseraufbereitung
Seit 01.01.2011 werden die Kosten für die Warmwasseraufbereitung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung mit übernommen. Die Gesamtkosten für Heizenergie müssen nun im Rahmen der Unterkunftskosten vollständig übernommen werden. Dabei gelten jedoch folgende 2 Besonderheiten.
Heizkosten
Die Kosten für die Beheizung der Wohnung sind grundsätzlich vom Jobcenter zu übernehmen. Dies gilt allerdings nur, solange sie „angemessen“ sind. Bei dem Begriff „angemessen“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch den Rechtsanwender auszufüllen ist. Was „angemessen“…
Widerspruch
Wer mit einen an ihn gerichteten Bescheid nicht einverstanden ist, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen. Er sollte bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Notwendig ist dies allerdings nicht. Der Widerspruch…
Heizkosten bei Eigenheimbesitzern
Die Heizkosten bei Eigenheimbesitzern ermitteln sich im Wesentlichen nach den gleichen Vorschriften, wie die von Mietern. Auch hier entscheidet letztlich der Heizspiegel, welche Kosten „angemessen“ sind. Probleme bereiten die Jobcenter den Betroffenen hier oft
Widerspruchsbescheid
Wurde gegen einen Verwaltungsakt erfolgreich Widerspruch eingelegt, muss die Behörde die getroffene Regelung nochmals auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüfen und die daraus resultierende Entscheidung in einem sogenannten Widerspruchsbescheid mittteilen. Wird in dem Widerspruchsbescheid dem Widerspruch
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Höhere Wohnkosten durchsetzen: hier Anders als der Regelbedarf und die Leistungen für Mehrbedarfe sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU)
Wohnkosten
Die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohnraum (Eigenheim, Eigentumswohnung) sind in vollständiger Höhe mit allen dazu zählenden Belastungen vom Jobcenter zu übernehmen. Dazu zählen folgende Punkte:
Ausbildungsvergütung
Bei dem Ausbildungsgeld, das ein Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bei beruflicher Ausbildung bezieht, handelt es sich um Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB 2, das bedarfsmindernd bei der Leistungsberechnung
Bildungspaket
Über das Bildung- und Teilhabepaket werden jetzt übernommen: Ein- und mehrtätige Ausflüge und Klassenfahrten