Bei dem Ausbildungsgeld, das ein Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bei beruflicher Ausbildung bezieht, handelt es sich um Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB 2, das bedarfsmindernd bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen ist. (SG Stade v. 29.07.2010 – S 17 169/10)  Offen ist allerdings, ob von diesem Einkommen die Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit abgezogen werden können. Sämtliche Kommentierungen zum SGB II bejahen dies; die Jobcenter lehnen es – bisher – regelmäßig ab. Eine gerichtliche Entscheidung der hiesigen Instanzgerichte ist mir nicht bekannt.

Ausbildungsvergütung