Verzinsung

Falls das Jobcenter, aus welchen Gründen auch immer, Leistungen an Sie nachzahlen muss, sind diese ab einem halben Jahr nach Fälligkeit mit 4 % zu verzinsen. Dabei ist (theoretisch) kein Antrag Ihrerseits nötig. Leider sieht das in der Praxis oft ein anders aus. (§ 44 SGB I)

Vermögen

Anders als das Einkommen ist unter Vermögen alles das zu verstehen was jemand wertmäßig vor Antragstellung bereits hatte. Selbst dann wenn es im Leistungsbezug zur Auszahlung gebracht wird.

Überprüfungsantrag

Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen.  (§ 44 SGB X)

Untätigkeitsklage

Schafft es das Jobcenter nicht innerhalb von 6 Monaten über Ihre Überprüfung bzw. innerhalb von 3 Monaten über Ihren Widerspruch zu entscheiden, können Sie beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen und so eine Entscheidung erzwingen.

Umzug

Die Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft werden in § 22 Abs. 2 + 3 SGBII geregelt. Jeder ALG-Empfänger ist vor Umzug in eine neue Wohnung dazu verpflichtet beim zuständigen Jobcenter eine „Erlaubnis“ einzuholen (mehr …)

Tilgungsleistungen

Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Eigentumswohnung sind vom Grundsicherungsträger bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige andernfalls gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben. (BSG v. 18.06.2008, Az: B 14/11b AS 67/06 R)

Sanktion

Unter § 31 SGB II finden sie alles zum Thema Sanktionen (Pflichtverletzungen, Sanktionsfolgen und Dauer der Sanktion).  In § 32 SGB II sind zusätzlich die Meldeversäumnisse geregelt. Die Sanktionen im SGB II haben sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. (mehr …)

Regelbedarf (Regelleistung)

Der Regelbedarf deckt den laufenden Bedarf, insbesondere für Ernährung, Kleidung und Körperpflege ab. Nebenbei muss der Haushaltsstrom hiervon bezahlt werden und es müssen Rücklagen angespart werden, um eventuelle Reparaturen im Haushalt oder Neuanschaffungen zu bezahlen. So die Theorie. (mehr …)