Jeder Hilfebedürftige kann durch einen gesonderten Antrag beim Jobcenter Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung beantragen. Darüber entscheidet das Jobcenter nach dem sogenannten Auswahlermessen. Das bedeutet, dass das Jobcenter entweder (mehr …)
Ein-Euro-Jobs
Ein-Euro-Jobs wie etwa die Pflege von Grünanlagen oder das Aufsammeln von Müll sind rechtswidrig! Die Gerichte argumentieren damit, dass eine Arbeitsmaßnahme des Jobcenters mit Mehraufwandentschädigung anderen Firmen und Arbeitnehmern auf dem privatrechtlichen Arbeitsmarkt (mehr …)
Darlehen
Das Darlehen für die Mietkaution wird ab 01.01.2011 von den laufenden Hartz IV Leistungen getilgt.
Bedarfsgemeinschaft
Die sogenannte BG ist eine selbstbehaltslose Unterhaltsgemeinschaft zwischen Leistungsberechtigten und dessen ehelichen und eheähnlichen Partner, sowie unter 25-jährigen, hilfebedürftigen, leiblichen und Stiefkindern in einem Haushalt. Das bedeutet im Klartext, Ziehen zwei Partner zusammen, geht das Jobcenters (mehr …)
Bafög
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als BAföG-Empfänger vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgenommen sind, können einen Anspruch auf Zuschuss zu Ihren Wohnkosten haben. (§ 27 Abs. 3 S. 1 SGB II)
Betriebskosten
Die Betriebskosten sind Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung KdU) und müssen damit vollständig vom Jobcenter übernommen werden. Hierzu zählen auch etwaige Nachzahlungen, die aus der Abrechnung der Betriebs- oder Heizkostenvorauszahlung entstanden sind. Auch Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen sind vom Jobcenter (mehr …)
Bildungspaket
Über das Bildung- und Teilhabepaket werden jetzt übernommen:
- Ein- und mehrtätige Ausflüge und Klassenfahrten
Ausbildungsvergütung
Bei dem Ausbildungsgeld, das ein Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bei beruflicher Ausbildung bezieht, handelt es sich um Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB 2, das bedarfsmindernd bei der Leistungsberechnung (mehr …)
Auszubildende
Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach, mit Bafög oder BAB förderfähig ist, erhalten grundsätzlich keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. Dabei kommt es nicht darauf an (mehr …)