Erstausstattung

Jeder Hilfebedürftige kann durch einen gesonderten Antrag beim Jobcenter Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung beantragen. Darüber entscheidet das Jobcenter nach dem sogenannten Auswahlermessen. Das bedeutet, dass das Jobcenter entweder (mehr …)

Ein-Euro-Jobs

Ein-Euro-Jobs wie etwa die Pflege von Grünanlagen oder das Aufsammeln von Müll sind rechtswidrig! Die Gerichte argumentieren damit, dass eine Arbeitsmaßnahme des Jobcenters mit Mehraufwandentschädigung anderen Firmen und Arbeitnehmern auf dem privatrechtlichen Arbeitsmarkt (mehr …)

Bedarfsgemeinschaft

Die sogenannte BG ist eine selbstbehaltslose Unterhaltsgemeinschaft zwischen Leistungsberechtigten und dessen ehelichen und eheähnlichen Partner, sowie unter 25-jährigen, hilfebedürftigen, leiblichen und Stiefkindern in einem Haushalt. Das bedeutet im Klartext, Ziehen zwei Partner zusammen, geht das Jobcenters (mehr …)

Bafög

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als BAföG-Empfänger vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgenommen sind, können einen Anspruch auf Zuschuss zu Ihren Wohnkosten haben. (§ 27 Abs. 3 S. 1 SGB II)

Betriebskosten

Die Betriebskosten sind Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung KdU) und müssen damit vollständig vom Jobcenter übernommen werden. Hierzu zählen auch etwaige Nachzahlungen, die aus der Abrechnung der Betriebs- oder Heizkostenvorauszahlung entstanden sind. Auch Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen sind vom Jobcenter (mehr …)

Antrag

Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich nur auf Antrag erbracht und nicht für Zeiten vor der Antragstellung. Seit dem 01.01.2011 wirkt ein im Laufe des Monats gestellter Antrag aber auf den ersten Tag des Monats zurück. Ein Antrag bedarf keiner besonderen Form, (mehr …)