Unter dem Mantel des Rechtsstaates

hat das Jobcenter Elbe Elster jetzt eine neue Masche entwickelt um die Zahl der gegen es selbst geführten Klagen zu reduzieren. Man lädt die anwaltlich vertretenen Kläger einfach unter Sanktionsandrohung zu einem „Beratungsgespräch“ und prügelt dann zu viert verbal auf die Kläger ein. Die Klagen hätten doch eh keinen Sinn und der Anwalt habe keine Ahnung und man wolle ja schließlich nur das Beste für den Betroffenen, aber wenn er die Klagen nicht zurücknimmt, kann man halt für nichts mehr garantieren.

Das gibt’s doch gar nicht, jedenfalls nicht in Deutschland ?

Es ist geschehen und es ist kein Einzelfall … das Jobcenter Elbe Elster praktiziert dieses Vorgehen und beruft sich dabei noch auf seine gesetzliche Beratungspflicht gegenüber den Betroffenen. Es ist damit erschreckend erfolgreich. Unter der unterschwelligen Drohung der Leistungskürzung knicken einige Mandanten ein und nehmen gleich mal alle zuvor erhobenen Klagen zurück. Ob dieses mafiose Vorgehen der Behörde zulässig ist, werden die Gerichte zu prüfen haben. Strafbar und moralisch verwerflich ist es in jedem Fall und wir werden die Strafverfolgungsorgane auch auf dieses Vorgehen hinweisen, auch in diesem Fall werden die Strafverfolgungsorgane wieder die Augen schließen und sehen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. So langsam darf man sich fragen, was hier krank ist an diesem angeblichen „Rechtsstaat“. Wer ist hier eigentlich „die Öffentlichkeit“, die kein Interesse an der Strafverfolgung solcher Behördenmafiosos hat? Wie weit ist es her mit einem Rechtsstaat, in dem die Strafverfolgungsbehörde jedes kriminelle Verhalten anderer Behörden deckt?

RA Thomas Lange

Nichtanwendungserlass des Bundessozialministeriums … Betrug an den Ärmsten auf höchster Ebene

Mit seinem Urteil vom 23.07.2014, B 8 SO 12/13 R, hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass erwachsenen Empfängern von Sozialleistungen nach dem SGB XII auch dann der volle Regelsatz zusteht, wenn sie im Haushalt der Eltern leben. Damit hat das Gericht faktisch entschieden, dass tausenden von Betroffen höhere Sozialleistungen zustehen und zwar rückwirkend ab dem 01.01.2013.

Doch wer glaubt, dass die Sozialbehörden jetzt höhere Leistungen bewilligte, der irrt. Weil das Urteil den Herren und Damen im Bundessozialministerium nicht passt, soll es nicht umgesetzt werden. So jedenfalls sieht es ein aktueller Nichtanwendungserlass des Ministeriums vor. Das Ministerium weist darin die nachgeordneten Sozialbehörden an, das Urteil des BSG nicht anzuwenden und damit geltendes Recht zu brechen. Den Betroffenen werden damit de facto diejenigen Leistungen versagt, die ihnen nach dem Willen des Gesetzgebers – und des höchsten deutschen Sozialgerichtes – zustehen.

Ein derartiges Verhalten eines Ministeriums ist nicht mehr nachvollziehbar und hat mit rechtsstaatlichem Handeln wohl nichts mehr zu tun. Im Allgemeinen nennt man so ein Verhalten „Betrug“, doch wenn es um die Staatsfinanzen geht und Behörden betroffen sind, kneift man bei der Staatsanwaltschaft schon mal alle Augen zu.

Unsere Augen bleiben offen und wir raten allen Betroffenen dringend, die Ihnen zustehenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Der Erfolg dürfte sicher sein und die Kosten werden wohl wieder bei der Staatskasse hängen bleiben. Durch seinen Nichtanwendungserlass zwingt das Sozialministerium jeden einzelnen Betroffenen zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche. Wir werden diese Verfahren gerne betreiben und damit gern auch Geld verdienen und zwar auch dann, wenn sich die Herren und Damen anschließend wieder über die hohe Anzahl von Verfahren vor den Sozialgerichten beschweren. Die Prozessflut ist hausgemacht … von Ministerien und Behörden.

RA Thomas Lang

Wie wir die Ärmsten der Armen abzocken

Zur Richtigstellung der Berichterstattung über meine Arbeitsweise in MDR und ARD darf ich diejenigen, die es wissen wollen, darauf hinweisen, dass wir unser Geld nicht mit der Armut verdienen, sondern mit der Dummheit, Ignoranz und den permanenten bewussten und unbewussten Rechtsbrüchen der Jobcenter. Dass die öffentlichen Medien die permanenten Rechtsbrüche einer Behörde nicht wahrhaben wollen, ist nachvollziehbar. Es kann nicht sein, was nicht sein darf … und doch ist es Realität. Es gibt in Deutschland tatsächlich Behörden, man mag es kaum glauben, auf ALLEN Verwaltungsebenen, die von ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz offensichtlich noch nie etwas gehört haben. Und die Qualität der Rechtsbrüche nimmt zu, permanent und deutlich und der soziale Abgrund kommt näher. Schritt für Schritt.

Trauriger Höhepunkt ist ein aktueller „Nichtanwendungserlass“ des Bundessozialministeriums an die untergebenen Behörden, worin die Sozialbehörden offen angewiesen werden, die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) zugunsten von Behinderten nicht umzusetzen und damit tausende Betroffene zu Klagen gegen bewusst falsche Bescheide der Sozialbehörden zwingt.

Wir werden auch diese Verfahren gern betreiben und damit auch gern viel Geld verdienen … mag sich der MDR und die ARD auch noch so das Maul zerreißen und mich als den großen Schmarotzer darstellen. Die Kriminellen sitzen in den Behörden und Ministerien.

Wir sind unseren Mandanten verpflichtet, nicht der Öffentlichkeit. Und die Ansprüche unserer Mandanten werden wir solange und mit so vielen Verfahren verfolgen, wie notwendig sind, seien es fünfzehn, fünfzig oder hundert. Darauf können Sie sich verlassen.

RA Thomas Lange

Beschleunigtes Eilverfahren bei Wohnungskündigung

Mit einer lange überfälligen Entscheidung hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 10 AS 1393/14 B ER) jetzt die Verfahrensgrundrechte derjenigen Hartz-IV-Empfänger gestärkt, denen der Vermieter aufgrund von Zahlungsrückständen den Mietvertrag gekündigt und das Jobcenter dennoch ein Darlehen zum Ausgleich der Mietrückstände abgelehnt hat.

Bisher stellte die Wohnungskündigung als solche noch keinen Grund für die Sozialgerichte dar, hier ein beschleunigtes Eilverfahren einzuleiten. Den Betroffenen wurde vielmehr zugemutet, die Räumungsklage über sich ergehen zu lassen und die Zwangsräumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher abzuwarten. Dass hierdurch ganz erhebliche Mehrkosten auf die Betroffenen zu kamen, hat die Sozialgerichte bislang nicht interessiert. Ebenso der Umstand, dass der Räumungsklage durch Nachzahlung der geschuldeten Beträge innerhalb einer bestimmten Frist die Grundlage hätte entzogen werden können. Erst dann, wenn die Räumung der Wohnung unmittelbar bevorstehe, so die bisherige Rechtsauffassung der Gerichte, sei eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben.

Dass diese Rechtsauffassung hochgradig unsinnig war, zeigt der Umstand, dass die Räumung der Wohnung durch den Vermieter zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr verhindert werden konnte. Selbst wenn die geschuldete Miete nach gezahlt werden würde, könnte der Vermieter die Zwangsräumung der Wohnung durchsetzen.

Mit diesem Unfug ist jetzt Schluss. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg besteht für ein sozialgerichtliches Eilverfahren nunmehr schon dann eine besondere Eilbedürftigkeit, wenn die Voraussetzungen für eine Räumungsklage vorliegen. Betroffene haben es jetzt also leichter, ihren Anspruch auf Gewährung eines Darlehens gegen das Jobcenter vor den Sozialgerichten durchzusetzen.

Und wenn du denkst, dümmer geht es nicht …

Dann kommt das Jobcenter OSL und verlangt, unter Androhung von Sanktionen, von schulpflichtigen Kindern Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, im Umkreis von 50 km um den elterlichen Wohnsitz. Und weil Kinder oftmals noch unkritischer als deren Eltern sind, wird die Verpflichtung des Kindes auch gleich mal in einer Eingliederungsvereinbarung fixiert.

Verstößt das Kind gegen diese Pflicht, werden die Leistungen gleich mal ganz eingestellt. Die „Vereinbarung“ ist selbstverständlich ohne die Unterschrift der Eltern unwirksam und wenn den Eltern solch ein Blödsinn vorgelegt wird, sollten sie sich erinnern, dass es ihre erste und wichtigste Aufgabe ist, die Kinder vor allen Gefahren zu beschützen. Die 100 %ige Sanktionierung der Kinder stellt wohl so einen Schaden dar, vor dem die Eltern ihre Kinder in jedem Fall zu bewahren haben. Ich kann daher nur allen Betroffenen (und deren Eltern) nochmals dringend anraten:

Finger weg von jeglichen Eingliederungsvereinbarungen

Es gibt für die Betroffenen überhaupt keinen Grund, die vom Jobcenter vorgelegten „Vereinbarungen“ zu unterschreiben. Das Jobcenter verpflichtet sich in diesen „Vereinbarungen“ praktisch zu Nichts. Die Pflichten treffen allein den Hilfebedürftigen. Selbstverständlich wird jeder Betroffene alles tun um aus diesem unsinnigen Hartz-IV-System aussteigen zu können; aber warum sollte man der Behörde, durch Unterzeichnung der „Vereinbarung“, die Möglichkeit der Leistungskürzung geben, falls mal etwas nicht so klappt, wie man es selbst erwartet hat? Viele Betroffene glauben, sie müssten diesen Unfug unterschreiben, weil das Jobcenter Ihnen sonst die Leistungen komplett einstellt. Sollte Ihnen derartiges von einem Mitarbeiter des Jobcenters angedroht werden, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Die Ankündigung der Leistungseinstellung bei Verweigerung der Unterschrift ist ein Straftatbestand und wird zur Anzeige gebracht!

Öffentliche Bekanntmachung

… ich werde die Löhne meiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhöhen

Auch wenn die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Urteile des Cottbuser Arbeitsgerichtes zu meinen Gunsten ausgegangen ist, werde ich die Löhne meiner Stammbelegschaft erhöhen …
sobald das Sozialgericht Cottbus die Vergütung für die von mir gegen das Jobcenter OSL geführten Klageverfahren von derzeit 57,12 € auf ein angemessenes Maß erhöht und
die Landesjustizkasse endlich mal die offene PKH-Vergütung aus dem Jahr 2011 und 2012 überwiesen hat.
Meine Mitarbeiterinnen wissen spätestens jetzt, dass das so schnell nichts wird mit einer Lohnerhöhung.
Da stellt sich die Öffentlichkeit und das Arbeitsministerium des Landes Brandenburg hin und meint, eine gerichtliche Entscheidung kommentieren zu können, ohne auch nur den Hauch einer Vorstellung davon zu haben, worüber das Gericht da eigentlich entschieden hat.

Das Jobcenter glaubt, mir Dumpinglöhne vorwerfen zu können, verpflichtet aber zugleich zahllose Hart-IV-Empfänger unter Strafandrohung zu sogenannten Ein-Euro-Jobs und vernichtet damit auch noch nebenbei die Existenzen zahlloser Kleinunternehmer, derjenigen nämlich, die ohne die „Ein-Euro-Jobber“ zu ortsüblichen Bedingungen öffentliche Grünanlagen pflegen oder Kindertageseinrichtungen instand halten würden. Wenn Lohn- und Vergütungsdumping im öffentlichen Interesse liegen, scheint damit alles ok zu sein. Wenn aber ein Rechtsanwalt gegen solche komischen Behörden, wie die Jobcenter vorgeht, dann scheint es offenbar ok zu sein, dass der von allen Seiten attackiert wird und kaum noch zu der eigentlichen Arbeit kommt, weil er sich permanent mit irgendwelchen inhaltsleeren Anschuldigungen auseinandersetzen muss.

Ich habe mir im Fall der Frau L und des Herrn M. nichts vorzuwerfen und zwar weder juristisch, noch moralisch. Beide bezogen schon sog. Hartz-IV-Leistungen als sie zu mir kamen und mich ausdrücklich darum baten, nach einem Pflichtpraktikum weiter auf 100,00 € – Basis bei mir arbeiten zu dürfen.
Ich betreibe eine Anwaltskanzlei und bin hier auf Mitarbeiter angewiesen, die ihren Job verstehen und ordnungsgemäß ausgebildet sind. Diese MitarbeiterInnen habe ich in meiner achtköpfigen Stammbelegschaft gefunden. Frau L und Herr M. gehören nicht dazu. Sie verfügen über keinerlei adäquate Berufsausbildung und konnten bzw. können von mir nur mit Hilfsarbeiten betraut werden. Es mag ungewöhnlich erscheinen, dass ein Anwalt extra Beschäftigungsmöglichkeiten schafft um zwei Hartz-IV-Empfängern ein Nebeneinkommen zu ermöglichen. Genauso ungewöhnlich ist es aber wohl auch, dass sich bei dem derzeitigen Vergütungssystem für sozialgerichtliche Verfahren überhaupt noch ein Anwalt bereit erklärt, für die Schwächsten in der Gesellschaft einzustehen.
Sicher könnte ich den 100-Euro-Kräften auch 150 € oder 500 € zahlen. Davon leben könnten sie aber auch nicht und wären weiterhin von öffentlichen Leistungen abhängig und von jedem Euro, den ich mehr zahlen würde, kämen letztlich nur 20 Cent bei den Betroffenen an.
Ich habe dieses unsinnige Hartz-IV-System nicht geschaffen und ich werde es ganz gewiss auch nicht subventionieren.

Um die zahllosen Anfragen der öffentlichen Medien noch zu beantworten:

Ja, Frau L. kann auch weiterhin in meiner Kanzlei tätig sein und sie wird auch weiterhin ihre 100,00 € monatlich überwiesen bekommen, auch wenn sie vom Jobcenter gerade mal wieder mit dem nächsten Ein-Euro-Job überzogen wird und in einer Bibliothek Bücher einsortiert.

So retten Hartz-IV-Empfänger Ihr Wohneigentum

Wer so genannte Hartz-IV-Leistungen bezieht und im Eigenheim wohnt, hat es meist sehr schwer, diese zu erhalten. Weil die an die finanzierende Bank zu zahlenden Finanzierungsraten angeblich der Vermögensbildung des Eigentümers dienen, berücksichtigen und übernehmen die Jobcenter diese Tilgungsraten in der Regel nicht. Die Übernahme, so die Jobcenter, würde dazu führen, dass quasi der Steuerzahler das Wohneigentum des Hartz-IV-Empfängers finanziert. Bevor wie Jobcenter also das Vermögen der Hartz-IV-Empfänger vermehren, zahlen Sie lieber an die Vermieter und mehren deren Vermögen. Die Rechtsprechung spielt dieses Spiel noch mit, auch wenn das Bundessozialgericht mehr und mehr Ausnahmen zulässt.
Hinzu kommt, dass notwendige Instandhaltungsarbeiten von den Jobcentern oftmals nicht oder aber nur sehr schleppend finanziert und Anschaffungskosten für Heizmaterialien nur in dem Rahmen übernommen werden, wie es die Jobcenter als „angemessen“ erscheint.
Irgendwann droht dann schließlich der Verlust des Wohneigentums oder der völlige Zerfall der Bausubstanz.
Wir raten unseren Mandanten in derartigen Situationen zum Verkauf des Wohnhauses und zwar zu folgenden Konditionen:

  1. Die Mandanten wohnen ab sofort als Mieter in dem Wohnhaus; die Miete wird dann in voller Höhe vom Jobcenter getragen.
  2. Der Kaufpreis dient der Altersvorsorge und ist nicht sofort zur Zahlung fällig, sondern erst zum Eintritt in die Altersrente.
  3. Beide Parteien können von dem Kaufvertrag zurücktreten,
    • zum Eintritt in die Altersrente
    • wenn der Hartz-IV-Bezug länger als sechs Monate weggefalle ist.
  4. Der Mandant wird auf 100,00 € – Basis als Hausmeister eingestellt und kümmert sich bei freier Zeiteinteilung um den Erhalt der Immobilie. Notwendige Instandhaltungsarbeiten werden zwischen den Vertragsparteien abgesprochen und aus den Mieteinnahmen finanziert.
  5. Werterhöhende Baumaßnahmen werden ebenfalls zwischen den Parteien abgesprochen und im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages ausgeglichen.
  6. Die Finanzierungsraten werden aus den Mieteinnahmen gezahlt.

Diese dargestellten Konditionen sind nur der Kern der vertraglichen Gestaltung. Jeder einzelne Kaufvertrag bedarf der Anpassung an die individuelle Situation und muss im Einzelfall besprochen werden. Sprechen Sie mich an, auch wenn Sie für Ihre Immobilie keinen Käufer finden können.

19,75 Euro kommen die Jobcenter teuer zu stehen

Weil das Jobcenter OSL einer Hartz-IV-Bezieherin 19,75 Euro nicht erstatten wollte, die es mit einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Jahre zuvor zu Unrecht geltend gemacht hatte, musste am 12. Februar letztlich das Bundessozialgericht in Kassel über den Anspruch unserer Mandantin entscheiden.

Das Ergebnis dieser Entscheidung dürfte allen Jobcenter dieser Republik teuer zu stehen kommen. Das Bundessozialgericht hatte der Betroffenen nämlich in seiner Entscheidung vom 13. Februar, B 4 AS 19/13, nicht nur die geltend gemachten 19,75 Euro zugesprochen, sondern am Rande gleich noch entschieden, dass rechtswidrige Aufhebungs- und Erstattungsbescheide auch nach Ablauf der Widerspruchs- oder Klagefrist aufgehoben werden müssen, wenn sie sich Jahre später als rechtswidrig erweisen. Und das dürften nicht wenige sein. Ich schätze, dass bis zu 80 Prozent der in den Jahren 2005 bis 2011 ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide schon aus formellen Gründen rechtswidrig sind.

Wer hiervon betroffen ist, sollte sich mit einem Überprüfungsantrag beeilen. Der Gesetzgeber bastelt derzeit an einem Plan, den Rechtsschutz der Hartz-IV-Bezieher weiter einzuschränken und die Möglichkeit der rückwirkenden Korrektur falscher Bescheide im Hartz-IV-Recht ganz abschaffen. Wir raten allen Betroffenen, sich umgehend an einen im Sozialrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden und kurzfristig einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Die passenden Formulare finden sie auf dieser Seite.

RA Thomas Lange

KdU – Richtlinien der regionalen Jobcenter sind unwirksam

Wer sogenannte Hartz-IV-Leistungen bezieht, muss sich einschränken. Die Jobcenter müssen nämlich nur „angemessene“ Wohnkosten übernehmen. Bis zu welcher Höhe die Wohnkosten „angemessen“ sind, bestimmen die Jobcenter meist durch Richtlinien.
Derartige Richtlinien sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aber nur dann beachtlich, wenn die darin festgesetzten Mietobergrenzen auf einer ausreichend großen Datengrundlage nach einem schlüssigen Konzept ermittelt werden. Diesen hohen Anforderungen des Bundessozialgerichtes werden die derzeit geltenden Richtlinien der Landkreise OSL, Elbe-Elster und Spree-Neiße jedenfalls nicht gerecht.

Das Cottbuser Sozialgericht erkennt deshalb die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Mietobergrenzen als „angemessen“ an. Die Werte beinhalten die Kaltmiete inkl. der „kalten“ Betriebskosten. Hinzu kommen die Heizkostenvorauszahlungen.

Verklagt mich doch

Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Hilferuf des bundesweit tätigen und von mir sehr geschätzten Kollegen Thomé. Er könne die von ihm recherchierten Telefonlisten der Jobcenter nicht weiter veröffentlichen, weil er von den Jobcentern derart unter Druck gesetzt wird, dass selbst körperliche Übergriffe auf ihn nicht mehr ausgeschlossen werden können. Verschiedene Jobcenter, so Thomé, hätten auch angekündigt, ihn mit einer Welle von Unterlassungsverfahren zu überziehen und sogar strafrechtlich gegen ihn vorzugehen.

Ich habe Verständnis für die Entscheidung des Kollegen, bitte aber auch die einzelnen betroffenen Jobcenter wie auch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit um Verständnis dafür, dass ich mich von derartigen Drohungen nicht davon abbringen lasse, die Arbeit des Kollegen Thomé fortzuführen. Wo käme der Rechtsstaat denn hin, wenn er sich von ein paar Idioten derart einschüchtern ließe, dass nicht einmal mehr Telefonnummern derjenigen Beamten und Sachbearbeiter veröffentlicht werden dürften, die für die Leistungsempfänger da sein sollen. Insofern kann ich den betroffenen Jobcentern nur zurufen … verklagt mich doch.

Hier finden Sie die Telefondurchwahllisten.