Alle Tätigkeiten die einem von Jobcenter mehr oder weniger aufgedrängt wurden sind anrechnungsfrei. Dabei ist egal wie hoch die Entlohnung für die jeweilige Tätigkeit ist.
Mehrbedarfe
Die Mehrbedarfe im SGB II ergeben sich aus besonderen Lebenssituationen, dem sogenannten „Ausnhametatbeständ“. (§ 21 SGB II)
- 17 % bei Schwangerschaft ab 13. Woche 17 % der Regelleistung (mehr …)
Heizkosten bei Eigenheimbesitzern
Die Heizkosten bei Eigenheimbesitzern ermitteln sich im Wesentlichen nach den gleichen Vorschriften, wie die von Mietern. Auch hier entscheidet letztlich der Heizspiegel, welche Kosten „angemessen“ sind. Probleme bereiten die Jobcenter den Betroffenen hier oft (mehr …)
Heizkosten
Die Kosten für die Beheizung der Wohnung sind grundsätzlich vom Jobcenter zu übernehmen. Dies gilt allerdings nur, solange sie „angemessen“ sind. Bei dem Begriff „angemessen“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch den Rechtsanwender auszufüllen ist. Was „angemessen“ ist, entscheidet (mehr …)
Haushaltsgemeinschaft
Sind widerlegbare Unterhaltsgemeinschaften mit Selbstbehaltsgrenze zwischen in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden Verwandten und Verschwägerten. Die HG ist eine über die bloße WG (mehr …)
Grundsicherungsleistungen
Die Grundsicherungsleistungen setzen sich zusammen aus:
Regelbedarf
+ Mehrbedarf (mehr …)
Eingliederungsvereinbarung
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem ALG II – Empfänger und dem Jobcenter. In diesem Vertrag werden die Schritte zur Widereingliederung in den Arbeitsmarkt geregelt. Somit soll festgelegt werden welche Pflichten und Aufgaben die jeweilige Partei (mehr …)
Einkommensbereinigung
Unter Einkommensbereinigung ist die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens zu verstehen. Folgende Beiträge sind dabei aus jeder Art von Einkommen abzusetzen:
- Vom Einkommen Volljähriger ist eine sogenannte Versicherungspauschale in Höhe von 30€ abzuziehen (mehr …)
Erwerbseinkommen
Alles das was während des Leistungsbezuges zufließt kann als Einkommen bezeichnet werden. (§ 2 Abs. 4 S.3 ALG II und BSG v. 30.09.2008 – B 4 AS 29/07). Oder anders ausgedrückt ist Einkommen alles das, was jemand ab dem Monat der Antragstellung (mehr …)