Aktuelle Mandatsannahme ausgesetzt – Aktuelle Informationen auf unserer Webseite

Liebe Mandanten und Interessenten,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Anwaltskanzlei derzeit keine neuen Mandate annehmen kann. Aufgrund der hohen Auslastung und dem Fokus auf die bestmögliche Betreuung unserer bestehenden Mandante, pausieren wir vorübergehend die Annahme neuer Fälle.

Für aktuelle Informationen bezüglich der Wiederaufnahme der Mandatsannahme oder anderer relevanter Mitteilungen bitten wir Sie, regelmäßig unsere Webseite zu besuchen. Hier werden wir Sie zeitnah über alle Entwicklungen informieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten darum, von weiteren Kontaktaufnahmen für neue Mandate vorläufig abzusehen. Diese Maßnahme ermöglicht es uns, uns vollständig auf die laufenden Rechtsangelegenheiten zu konzentrieren und die Qualität unserer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Mit freundliche Grüßen

Team Rechtsanwaltskanzlei Thomas Lange

Preisexplosion 8% Inflation: Jetzt MEHR Hartz 4 beantragen!

Die Leistungen für Hartz 4 sind zu gering, erhöht gerade einmal um 3 Euro (0,67 %)


Angesichts der enorm gestiegenen Verbraucherpreise und den Belastungen durch die Corona-Pandemie stehen die geringfügigen Erhöhungen von 3 Euro für 2022 im absoluten Missverhältnis zur starken Inflation. Folge: es kommt zu einer verfassungswidrigen Unterdeckung des Existenzminimums. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 23. Juli 2014 (Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014: 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13) erklärt: Sobald der Gesetzgeber Kenntnis von „Unterdeckungen existenzieller Bedarfe“ habe, „müsse er darauf reagieren, um sicherzustellen, dass der aktuelle Bedarf gedeckt sei“.

Führende Sozialverbände halten die Mini-Erhöhung für nicht ausreichend. In einem hierzu in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten wird dies rechtlich untermauert. Betroffene sollten sich wehren, den aktuellen Bescheiden widersprechen und dagegen klagen. Denn nur so kann eine Nachzahlung erreicht werden, wenn bspw. die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe später von Gerichten festgestellt wird.

Das Team der Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Lange hilft kämpft für höhere Hartz 4 – Leistungen! Jetzt Ihren Bescheid kostenlos prüfen lassen und höhere Leistungen 2022 fordern:

Beratung erfolgt weiterhin kostenfrei und wir gehen gegen die Bescheide für 2022 vor – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Jobcenter treiben unrechtmäßig längst verjährte Forderungen ein

Forderungen nicht mehr durchsetzbar

Der Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verschickt im Auftrag der Jobcenter vermehrt Zahlungserinnerungen und Mahnungen wegen angeblicher Erstattungsforderungen, die teilweise so lange zurückliegen, dass sich die Betroffenen oft gar nicht mehr daran erinnern können.

Dieser Masche hat das Bundessozialgericht jetzt durch seine aktuelle Entscheidung vom 04.03.2021 (B 11 AL 5/20 R) den Boden entzogen. Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen.

Dieser Masche hat das Bundessozialgericht jetzt durch seine aktuelle Entscheidung vom 04.03.2021 (B 11 AL 5/20 R) den Boden entzogen. Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen. Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit setzen diese Rechtsprechung derzeit nicht um und erfinden immer neue Ausreden, um ihre Forderungen aus den Jahren 2005 bis 2016 zu retten.

Betroffenen kann jedoch geholfen werden und zwar vom Team der Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Lange.

Beratung erfolgt weiterhin kostenfrei und wir gehen gegen unrechtmäßige Zahlungserinnerungen und Mahnungen vor – Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Jobcenter Einladungen meist fehlerhaft!

Besser überprüfen lassen, denn…

…auf nicht wahrgenommene Termine folgt meist eine Sanktion. Dabei sind viele, wenn nicht gar die meisten Einladungen (sog. Meldeaufforderungen) der Jobcenter rechtswidrig, folgt man einer aktuellen Entscheidung des SG Berlin (SG Berlin, Urteil v. 31.01.2020, Az.: S 37 AS 13932/16).

Demnach muss in der Rechtsfolgenbelehrung auf der Einladung darauf hingewiesen werden, dass der Termin nicht als versäumt gilt, wenn der Betroffene sich noch am selben Tag beim Jobcenter meldet (vgl. auch SG Leipzig, Beschluss v. 09.09.2016 – S 22 AS 2098/16 ER).

War der Termin also um 08:30 Uhr und hat der Betroffene sich um 15:00 Uhr beim Jobcenter gemeldet, um den Termin nachzuholen, gilt der Termin als nicht verpasst (vgl. § 309 Abs. 3 S. 2 SGB III).

Wir beraten weiterhin kostenfrei und legen Widerspruch gegen die Einladung und Sanktion ein – Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Hartz-IV-Bezieher stehen höhere Wohnkosten zu

Höhere Wohnkosten prüfen und durchsetzten (deutschlandweit): hier

Nachdem das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 26.02.2019, L 10 AS 217/17, die Wohngeldrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald als rechtswidrig verworfen hat, stehen auch Hartz-IV- Beziehern dieses Landkreises höhere Leistungen zu. Angemessen sind danach Wohnungen, solange die folgende Bruttokaltmiete nicht überschritten wird:

  • 1 Personenhaushalt 429,00 €
  • 2 Personenhaushalt 520,30 €
  • 3 Personenhaushalt 619,30 €
  • 4 Personenhaushalt 721,60 €
  • 5 Personenhaushalt 825,00 €

Hinzu kommen jeweils die Heizkosten und, soweit vorhanden, die Stromkosten für den Betrieb der Heizungsanlage. Völlig unerheblich ist in diesem Zusammenhang die Größe der Wohnung, denn auch die Kosten für eine unangemessen große Wohnung muss das Jobcenter tragen, solange die Miete die oben genannten Beträge nicht überschreitet.
Wenn das Jobcenter die Kosten der Wohnung nicht in vollem Umfang berücksichtigt, weil diese entweder zu groß oder zu teuer ist, sollte gegen die entsprechenden Bescheide Widerspruch einlegen. Bereits erlassen Bescheide ändert das Jobcenter NICHT von Amtswegen ab. Betroffene sollten hier bis zum 31.12.2019 einen Überprüfungsantrag stellen oder sich an einen im Sozialrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Wir beraten weiterhin kostenfrei. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Zwangsarbeit ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt

Wer langfristig Hartz-IV-Leistungen bezieht, muss damit rechnen von den Jobcentern zu sog. Arbeitsgelegenheiten herangezogen zu werden. Auch wenn es derzeit wieder Politiker gibt, die Betroffene wieder zum „Reichsarbeitsdienst“ verpflichten wollen, ist nach derzeit noch geltender Rechtslage die Zuweisung von Hartz-IV-Empfängern zu gemeinnützigen Arbeiten nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Das hat nun das Sozialgericht Stralsund nochmals in zwei von uns geführten Verfahren bestätigt.

Die Jobcenter haben es nach diesen Entscheidungen nicht leicht, Betroffene zur Zwangsarbeit zu verpflichten. Die entsprechenden Arbeiten müssen nämlich nicht nur im öffentlichen Interesse liegen; sie müssen vor allem auch „zusätzlich“ sein. Das Gericht hat nochmals klargestellt, dass Arbeiten, die von der öffentlichen Hand ohnehin zu erledigen sind, wie etwa die Grünanlagenpflege, nicht durch „Hartz-IV-Sklaven“ erledigen werden müssen. Die Gemeinden müssen hierfür nämlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen oder entsprechende Unternehmen beauftragen und ortsüblich bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn die Gemeindekassen leer sind. Beschäftigungsangebote nach dem SGB II dienen nämlich nicht dazu, die Gemeindekasen zu entlasten, sondern ausschließlich dazu, Betroffene wieder an eine regelmäßige Arbeit heranzuführen. Hinzu kommt, dass die zu erledigenden Arbeiten konkret vom jeweiligen Jobcenter benannt werden müssen. Es ist, so das Gericht, nicht zulässig, wenn die Jobcenter die Betroffenen zu einem Verein vermitteln und es dem Verein überlassen zu bestimmen, was konkret zu tun ist.

Im konkreten Fall hatte das Gericht sowohl den Zuweisungsbescheid des Jobcenters, als auch den darauf aufbauenden Sanktionsbescheid aufgehoben und das Jobcenter zur Erstattung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Der Mandant ist also ganz gut weggekommen. Noch besser geht es denjenigen, die die übertragenen Arbeiten zunächst erledigen und die Zuweisung in aller Ruhe gerichtlich überprüfen lassen. Stellt sich nämlich anschließend heraus, dass die Zuweisung rechtswidrig war, haben die Betroffenen gegen das Jobcenter einen Anspruch auf ortsübliche Vergütung. Dann gibt`s ganz sicher mehr als 1,50 € / Stunde.

Weitere Informationen rund um Hartz-IV, aber auch zu anderen Rechtsfragen gibt`s ab sofort wieder in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Thomas Lange, Makarenkostraße 25 in Wolgast. Die Beratung von Hartz-IV-Empfängern erfolgt weiterhin kostenfrei. Um vorherige Terminvereinbarung wird aber dringend gebeten. Die Terminvergabe erfolgt über die zentrale Rufnummer 03541 / 718000.

Wenn Anwälte Richter spielen

Mit einem großen Paukenschlag und einem sprachlosen Oberstaatsanwalt hob der Anwaltsgerichtshof im Land Brandenburg am 19.03.2018 das gegen mich zuvor verhängte vorläufige Berufsverbot auf, stellte das gesamte Verfahren ein und ordnete an, dass die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg die mir für meinen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Norbert Holzhei, entstandenen Aufwendungen zu erstatten hat. Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofes fehlt es für das gegen mich eingeleitete Verfahren schon an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss. Ohne einen solchen Beschluss durfte das Verfahren aber gar nicht eröffnet werden. In ihrer Urteilsbegründung sprach die vorsitzende Richterin des Anwaltsgerichtshofes mehrfach von „Mauscheleien“ und „Willkür“ des Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgens, als vorsitzender „Richter“ des Anwaltsgerichtes, mit der Generalstaatsanwaltschaft. Es ging wohl letztlich nur darum, einen unliebsamen Rechtsanwalt „platt“ zu machen und da waren den Herren offensichtlich alle Mittel recht.

Dieses Spiel spielt der Anwaltsgerichtshof jedoch nicht mit und hob die Entscheidung auf.

Dem von der Generalstaatsanwaltschaft bereits öffentlich angekündigten Rechtsmittel sehe ich gelassen entgegen, denn der vom Anwaltsgerichtshof gerügte Verfahrensfehler war nur der erste in einer ganzen Reihe von eklatanten Rechtsverstößen der „Richter“ des Anwaltsgerichtes.

Sei es wie es ist.

Derzeit bin ich mit meinen Mitarbeitern damit beschäftigt, den Scherbenhaufen, den uns die von der Rechtsanwaltskammer bestellte Vertreterin hinterlassen hat, zu beseitigen, die unzähligen Papiere zu sortieren und für die Mandanten zu retten, was noch zu retten ist.

Zum 01. April 2018 werden wir dann unsere Beratungsangebote wieder aufnehmen und bieten dann wieder kostenfreie Rechtsberatung für Hartz-IV-Empfänger an. Das ist zwar den Gerichten des Landes und der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg noch immer ein Dorn im Auge, dennoch vertreten wir die Auffassung, dass der Zugang zum Recht nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf. Wer Recht hat, sollte auch Recht bekommen und nicht von Anwälten oder Gerichten darauf verwiesen werden, dass sie überlastet sind und „das Rechtssystem“ zu kollabieren droht. Wenn den Herren tatsächlich daran liegen sollte, „das Rechtssystem“ zu retten, sollte das SGB II wohl vollständig abgeschafft oder wenigstens die Mitarbeiter der Jobcenter besser geschult werden.

Aktualisierung:
Mittlerweile liegt mir der Beschluss und das Urteil im oben genannten Verfahren vor:

Ankündigung Berufungsverhandlung

Am 11. Dezember des letzten Jahres hatte das Anwaltsgericht Brandenburg gegen mich ein vorläufiges Berufsverbot verhängt und meinen Ausschluss aus der Anwaltschaft beschlossen. Die Entscheidung stieß in der Öffentlichkeit auf ein starkes Interesse und wurde und wird auch weiterhin kontrovers diskutiert.

Am 19.03.2018 wird nun der Anwaltsgerichtshof in zweiter Instanz über das verhängte Berufsverbot entscheiden.
Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass das Berufsverbot aufgehoben werden wird, gebe aber zu, dass mein Glaube an den Rechtsstaat durch die Entscheidung des Anwaltsgerichtes und das anschließende Vorgehen der Rechtsanwaltskammer enorm erschüttert ist. Ich weiß schlichtweg nicht, wie die Richter der zweiten Instanz die Sache beurteilen. Zwar muss nach unserer Auffassung die Entscheidung des Anwaltsgerichtes schon wegen zahlreicher Verfahrensfehler aufgehoben werden, es bleibt allerdings abzuwarten, wie die Richter des Anwaltsgerichtshofes die Sache beurteilen.

Ich habe beim Anwaltsgerichtshof die Zulassung der Öffentlichkeit beantragt und gehe aufgrund der zahlreichen Presseanfragen in der Vergangenheit davon aus, dass es auch an dieser Verhandlung ein ganz enormes öffentliches Interesse geben wird. Sie findet in dem Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes in Brandenburg an der Havel statt. Beobachter sind meinerseits sehr willkommen.

Rückforderung Darlehen für Mietkaution

Wenn Hartz-IV-Bezieher eine neue Wohnung beziehen, sind sie in der Regel auf das Jobcenter angewiesen. Wenn das Amt ein Darlehen für die Mietkaution gewährt, lässt es sich in der Regel den Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter abtreten. Doch was passiert, wenn das Amt den Rückzahlungsanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht beim Vermieter geltend macht, weil es ja sein Geld durch Aufrechnung vom Leistungsempfänger wieder „drin“ hat? (mehr …)

Interessante Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg für alle Eigenheimbesitzer

In einem von uns gegen das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz geführten Verfahren hat das LSG Berlin-Brandenburg dem Jobcenter jetzt nochmals schriftlich bestätigt, was eigentlich klar sein sollte: Mit dem Einreichen von Belegen über Kosten der Unterkunft und Heizung stellen die Betroffenen zugleich einen Antrag auf Abänderung der laufenden Leistungsfestsetzung.
Das ist nicht neu.

Das Jobcenter wollte sich im vorliegenden Verfahren aber weigern, (mehr …)