Interessante Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg für alle Eigenheimbesitzer

In einem von uns gegen das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz geführten Verfahren hat das LSG Berlin-Brandenburg dem Jobcenter jetzt nochmals schriftlich bestätigt, was eigentlich klar sein sollte: Mit dem Einreichen von Belegen über Kosten der Unterkunft und Heizung stellen die Betroffenen zugleich einen Antrag auf Abänderung der laufenden Leistungsfestsetzung.
Das ist nicht neu.

Das Jobcenter wollte sich im vorliegenden Verfahren aber weigern, einen solchen Antrag unserer Mandantin aus dem Jahre 2007 zu verbescheiden. Die Mandantin hatte damals eine Rechnung über die Anschaffung von Heizöl beim Amt eingereicht. Das Amt hatte diese Rechnung erst im folgenden Bewilligungsabschnitt berücksichtigt, die Leistungsfestsetzung für den Monat, in dem die Rechnung fällig war, aber nicht abgeändert. Das muss jetzt korrigiert werden. Für unsere Mandantin bringt der Spaß jetzt weitere 2.500,00 €. Die Entscheidung dürfte für alle Eigenheimbesitzer relevant sein, die in den Jahren 2005 bis 2013 Leistungen vom Jobcenter erhalten haben. Die Jobcenter hatten damals nämlich nachgereichte Belege über die Wohnkosten generell erst im zukünftigen Bewilligungszeitraum berücksichtigt.

Wir beraten auch zu diesen Fragen gern, kompetent und kostenfrei. Sie finden uns an verschiedenen Standorten in Deutschland oder direkt über das Kontaktformular.

Rechtsanwalt
Thomas Lange

Wussten Sie schon …

dass Sanktionsbescheide der Jobcenter oftmals rechtswidrig sind?

Viele Sanktionsbescheide der Jobcenter scheitern daran, dass die Jobcenter den Zugang der Meldeaufforderung bei den Betroffenen nicht nachweisen können. Floskeln der Jobcenter wie: Der Brief kam nicht zurück und müsse deshalb zugegangen sein, helfen dem Amt nicht weiter, denn der Brief kann auf dem Postweg auch schlichtweg verloren gehen und deshalb nicht zurückkommen.
Das Jobcenter muss Ihnen den Zugang der Meldeaufforderung nachweisen. Das ist dem Amt nur dann möglich, wenn der Brief per Einschreiben oder per Boten zugestellt oder im Jobcenter übergeben worden ist. Wer sich über die Einladung beim Jobcenter beschwert, bestätigt damit auch deren Zugang.

Sehr oft geht ja auch die Post der Betroffenen an das Jobcenter „verloren“. Wir raten deshalb (mehr …)

Hartz-IV Irren ist amtlich

Mit Einführung des sog. Rechtsvereinfachungsgesetzes zum 01.08.2016 hat der Gesetzgeber das sog. Hartz-IV-Recht in wesentlichen Punkten geändert. Eigentlich sollte alles einfacher werden, jedenfalls für die Mitarbeiter der Jobcenter … entstanden sind neue Fallstricke für Behörde und Betroffene. Und weil die vielen Klagen gegen fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide lästig geworden sind, hat der Gesetzgeber nicht etwa die Qualifizierung der Mitarbeiter der Jobcenter verbessert, sondern schränkt den Rechtschutz der Betroffenen gegen diese falschen Bescheide ein. Die bisherigen Fehler der Behörde werden einfach legalisiert und die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgehebelt.

Um den deshalb weiter ansteigenden Beratungsbedarf absichern zu können, suchen wir engagierte Mitarbeiter. Vorausetzung ist ein gesundes Behördenmisstrauen, Belastbarkeit und die so genannte querulatorische Veranlagung. Ein bißchen bescheuert muss man wohl schon sein um sich mit diesem Rechtsgebiet zu beschäftigen. Wenn Sie sich für bescheuert genug halten, melden Sie sich!

Wir suchen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Beratung „an vorderster Front“, Juristen für die Arbeit mit der Akte, Telefonisten und / oder Telefonistinnen.

Zu besetzen sind Büros in Calau, Finsterwalde, Großräschen, Magdeburg, Celle und Wolgast. Weitere Beratungsstellen folgen. Benötigt werden auch MitarbeiterInnen für das Telefon und die Online-Beratung. Diese Arbeiten könnten auch in Heimarbeit durchgeführt werden.

Bewerbungen bitte ausschließlich per eMail unter bewerbung@rechtsanwalt-grossraeschen.de

Hartz-IV-Stammtisch

Der Hartz IV Stammtisch geht weiter.

Im Rahmen unserer Hartz IV Beratung laden wir alle Interessierten in die ehemalige Stegschänke in Werchow ein und beantworten dort alle ihre Fragen rum um Hartz IV.

Für Leistungsbezieher ist die Erstberatung weiterhin kostenfrei.

Der Stammtisch findet jeden letzten Freitag im Monat ab 16 Uhr in der Stegschänke Werchow statt. Vorerst findet kein weiterer Stammtisch statt. Sobald der Stammtisch fortgesetzt wird erfahren Sie es auf dieser Webseite.

Hallo Welt!

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Hartz-IV-Stammtisch 2016

Stegschänke Werchow erwacht zu neuem Leben.

Wo einst die Calauer Prominenz gefeiert und gespeist hatte, laden wir ab sofort regelmäßig zu unserem „Hartz-IV-Stammtisch“ ein. Bei Kaffee und Kuchen werden verschiedene Themen rund um Hartz-IV besprochen.

Betroffene haben darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Fälle darzustellen, zu diskutieren und unseren Juristen im Einzelgespräch Fragen zu stellen oder eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme ist für Hartz-IV-Bezieher und Mitarbeiter von Beratungsstellen kostenlos. Für individuelle Rechtsberatung bitten wir um Vorlage eines Beratungshilfescheines.

Folgende Themen stehen derzeit auf dem Programm:

  • 12.08.2016 Neuerungen durch das „Rechtsvereinfachungsgesetz“
  • 26.08.2016 neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu den
    Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • 09.09.2016 Strategien gegen die Zwangsverrentung
  • 23.09.2016 Rechtsprechung des BSG zu Eingliederungsvereinbarungen
    und Sanktionen
  • 14.10.2016 Hartz-IV-Recht für unter 25-jährige
  • 28.10.2016 Ersatzansprüche der Jobcenter bei Ablehnung von
    Arbeitsangeboten

Beginn jeweils 17:00 Uhr in der ehemaligen Stegschänke in Werchow / Calau.

Mobile Hartz-IV Beratung auf der Insel Usedom

Immer öfter erreichen uns Anfragen von Personen, die sich eine qualifizierte Hartz-IV-Beratungsstelle in ihrer Nähe wünschen. Wir können allerdings nicht überall sein. Wir können aber mobil sein und deshalb werden wir an folgenden Tagen auf der Insel Usedom Beratungen in Sachen Hartz-IV anbieten:

  • 18.7. Wolgast
  • 19.7. Zinnowitz
  • 20.7. Lassan
  • 21.7. Heringsdorf
  • 22.7. Stadt Usedom

Die genauen Daten zu den Beratungen finden Sie auf der Facebook-Seite „Rechtsanwalt Thomas Lange„.
Interessenten werden gebeten, ALLE Bescheide des Jobcenters mitzubringen.

Rechtsanwalt Thomas Lange auf Facebook

Unser Kanzleiumzug ist beendet

Es hat eine Weile gedauert und einige Schweißperlen gekostet, aber nun ist es geschafft. Auch wenn die Außendarstellung unserer neuen Kanzlei in Calau noch ein paar Risse hat und auch innen noch nicht alles an dem Platz steht, an dem es stehen soll, sind wir ab sofort wieder für Sie erreichbar und zwar unter der Rufnummer 03541 / 718000.

Wir entschuldigen uns bei allen Mandanten, die in den letzten Wochen vergeblich versucht hatten uns zu erreichen. Ab sofort sollte das wieder ungestört möglich sein. Am besten erreichen Sie uns immer noch per eMail: info at rechtsanwalt-grossraeschen.de oder per Fax 03541 / 7180099.

Per Post sind wir ab sofort unter folgender Adresse erreichbar:

Rechtsanwalt Thomas Lange
Platz des Friedens 1
03205 Calau

Er ist wieder da

Aufgrund der vielen Anfragen zu meinem angekündigten Ausstieg aus der Hartz-IV-Beratung habe ich eingesehen, dass der wirtschaftliche Aspekt einer Tätigkeit nicht alleinige Triebfeder einer Anwaltstätigkeit sein kann. Es mag zwar wirtschaftlich sinnvoll sein, sich aus der Sozialrechtsberatung zurück zu ziehen; der wirtschaftliche Aspekt ist allerdings nur einer von verschiedenen Aspekten, die ich bei meiner Entscheidung zu berücksichtigen hatte.

Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Betroffene ihre Ansprüche gegen die Jobcenter vor den Sozialgerichten auch alleine durchboxen können, allerdings funktioniert dies nur mit Richtern, die in der Lage und auch Willens sind, sich die Verwaltungsakten anzuschauen und den auch Willen haben, den Betroffenen das zu geben, was Ihnen zu steht. Davon gibt es sehr viele Richter; es gibt aber leider auch einige andere.
Richter werden an den Erledigungszahlen gemessen und nicht an der Qualität oder gar an der Menschlichkeit der Entscheidungen und so wundert es nicht, dass auf anwaltlich nicht vertretene Betroffene sowohl beim Sozialgericht als auch beim Landessozialgericht dezent dahingehend „eingewirkt“ wird, dass die Klage sofort zurückgenommen wird, meist mit einem deutlichen Hinweis darauf, was das hier „alles kostet“ (dabei wird natürlich verschwiegen, dass Hartz-IV-Klagen für die Betroffenen gerichtskostenfrei sind).

Solange auf staatlicher Seite in großem Stil betrogen wird und den Betroffenen die wenigen sozialen Rechte, die sie noch haben, genommen werden sollen, solange werde ich meine anwaltliche Tätigkeit fortsetzen und in Vereinen und Verbänden auf ehrenamtlicher Basis Verbündete suchen um den weiteren Sozialabbau wenigstens aufhalten zu können. Das Potenzial derer, die uns dabei unterstützen wollen, scheint unendlich und so werden wir künftig noch mehr Wert auf Wachstum legen (müssen) um unabhängig zu werden, von der Strategie des Aushungerns des Sozialgerichtes Cottbus und des brandenburgischen Justizministeriums. Wir werden zusammen mit den Vereinen „Deutsche Sozialhilfe e.V.“ und „Hartz-IV-Hilfe e.V.“ kurzfristig weitere Beratungsstellen auf der Insel Usedom, in München und Emmendingen eröffnen und die Möglichkeit der Online-Beratung schaffen.

RA Thomas Lange

Das war doch alles schon mal da

Ein paar Monate wird es wohl noch dauern, bevor Politik und Bürokratie die richtige Mischung gefunden haben. Auf dem besten Weg sind die allemal und so wie Nazideutschland die Rechte Andersdenkender immer weiter beschnitten und frei denkende Rechtsanwälte in „Kammern“ gesperrt hatte um sie kontrollieren zu können, schafft es auch heute die Bürokratie und die Politik wieder, Minderheiten auszugrenzen und weitestgehend rechtlos zu stellen. Schritt für Schritt und doch unaufhaltsam.

Weil aber das Beschimpfen von Juden heute politisch nicht mehr opportun ist, sucht man sich einfach eine andere Zielgruppe und grenzt Arbeitslose aus. Gegeben wird nur noch das, was notwendig ist um sich in der Öffentlichkeit noch „Sozialstaat“ nennen zu dürfen und die Betroffenen ruhig zu halten. Die sog. Regierung verstößt systematisch und wissentlich gegen eigene Gesetze, lässt hunderttausende Ausländer in ein ohnehin marodes Sozialsystem zuwandern und baut die Rechte der eigenen Bevölkerung systematisch ab. Wer anders denkt, wird wieder als Nazi beschimpft und sanktioniert und erhält nur noch die halbe Ration. Die wenigen Anwälte, die sich gegen diese Entwicklung stemmen und die Rechte der Betroffenen ernsthaft einfordern, werden als „Abzocker“ gebrandmarkt und als „Gebührenschinder“ diffamiert. Und wenn auch das noch nichts bringt, kommt der von Politik, Jobcentern und Gerichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemeinsam ausgeheckte Plan zum Einsatz und die Anwälte werden schlichtweg ausgehungert.

Die so genannten Hartz-IV-Anwälte leben von den Gebühren, welche die Jobcenter für verlorene Verfahren zu erstatten haben. Und weil auf Seiten der Jobcenter sehr viele Verfahren verloren gehen, reichen die Gebühren selbst dann zum Überleben aus, wenn sie von einem korrupten Kostenrichter stets und ständig nur auf das Mindestmaß festgesetzt werden. Wenn sie überhaupt festgesetzt werden. Der gemeinsame Plan von Jobcentern, Gerichten und Politik sieht nämlich vor, dass genau das nicht mehr geschieht. Kostenfestsetzungsanträge der Anwälte werden schlichtweg nicht mehr bearbeitet; Vergütung für Prozesskostenhilfe nicht mehr festgesetzt, Beschwerden durch das Justizministerium beharrlich ignoriert und die zur Hilfe gerufene Anwaltskammer des Landes Brandenburg gibt nur dumme Kommentare von sich. Auf diese Weise sind allein bei uns Außenstände im sechsstelligen Bereich aufgelaufen. Was all das mit einem Anspruch auf Rechtstaatlichkeit zu tun haben soll, erschließt sich mir zwar nicht so recht, aber wenn es um Interessen der Bürokratie geht, muss der Rechtsschutz offensichtlich ohnehin zurückstehen.

Ich jedenfalls habe die Nase voll von dem angeblichen Rechts- und Sozialstaat, der nicht einmal den Namen verdient, von angeblichen Richtern, von Willkür und Arroganz der Bürokratie und werde meine Anwaltstätigkeit im Land Brandenburg zum Jahresende einstellen und sämtliche Mitarbeiter entlassen. Mandatsverhältnisse außerhalb des Landes Brandenburg werden fortgeführt. Fortgeführt werden auch diejenigen Verfahren, die über eine Rechtsschutzversicherung bezahlt werden.

RA Thomas Lange