… ich werde die Löhne meiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhöhen
Auch wenn die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Urteile des Cottbuser Arbeitsgerichtes zu meinen Gunsten ausgegangen ist, werde ich die Löhne meiner Stammbelegschaft erhöhen …
sobald das Sozialgericht Cottbus die Vergütung für die von mir gegen das Jobcenter OSL geführten Klageverfahren von derzeit 57,12 € auf ein angemessenes Maß erhöht und
die Landesjustizkasse endlich mal die offene PKH-Vergütung aus dem Jahr 2011 und 2012 überwiesen hat.
Meine Mitarbeiterinnen wissen spätestens jetzt, dass das so schnell nichts wird mit einer Lohnerhöhung.
Da stellt sich die Öffentlichkeit und das Arbeitsministerium des Landes Brandenburg hin und meint, eine gerichtliche Entscheidung kommentieren zu können, ohne auch nur den Hauch einer Vorstellung davon zu haben, worüber das Gericht da eigentlich entschieden hat.
Das Jobcenter glaubt, mir Dumpinglöhne vorwerfen zu können, verpflichtet aber zugleich zahllose Hart-IV-Empfänger unter Strafandrohung zu sogenannten Ein-Euro-Jobs und vernichtet damit auch noch nebenbei die Existenzen zahlloser Kleinunternehmer, derjenigen nämlich, die ohne die „Ein-Euro-Jobber“ zu ortsüblichen Bedingungen öffentliche Grünanlagen pflegen oder Kindertageseinrichtungen instand halten würden. Wenn Lohn- und Vergütungsdumping im öffentlichen Interesse liegen, scheint damit alles ok zu sein. Wenn aber ein Rechtsanwalt gegen solche komischen Behörden, wie die Jobcenter vorgeht, dann scheint es offenbar ok zu sein, dass der von allen Seiten attackiert wird und kaum noch zu der eigentlichen Arbeit kommt, weil er sich permanent mit irgendwelchen inhaltsleeren Anschuldigungen auseinandersetzen muss.
Ich habe mir im Fall der Frau L und des Herrn M. nichts vorzuwerfen und zwar weder juristisch, noch moralisch. Beide bezogen schon sog. Hartz-IV-Leistungen als sie zu mir kamen und mich ausdrücklich darum baten, nach einem Pflichtpraktikum weiter auf 100,00 € – Basis bei mir arbeiten zu dürfen.
Ich betreibe eine Anwaltskanzlei und bin hier auf Mitarbeiter angewiesen, die ihren Job verstehen und ordnungsgemäß ausgebildet sind. Diese MitarbeiterInnen habe ich in meiner achtköpfigen Stammbelegschaft gefunden. Frau L und Herr M. gehören nicht dazu. Sie verfügen über keinerlei adäquate Berufsausbildung und konnten bzw. können von mir nur mit Hilfsarbeiten betraut werden. Es mag ungewöhnlich erscheinen, dass ein Anwalt extra Beschäftigungsmöglichkeiten schafft um zwei Hartz-IV-Empfängern ein Nebeneinkommen zu ermöglichen. Genauso ungewöhnlich ist es aber wohl auch, dass sich bei dem derzeitigen Vergütungssystem für sozialgerichtliche Verfahren überhaupt noch ein Anwalt bereit erklärt, für die Schwächsten in der Gesellschaft einzustehen.
Sicher könnte ich den 100-Euro-Kräften auch 150 € oder 500 € zahlen. Davon leben könnten sie aber auch nicht und wären weiterhin von öffentlichen Leistungen abhängig und von jedem Euro, den ich mehr zahlen würde, kämen letztlich nur 20 Cent bei den Betroffenen an.
Ich habe dieses unsinnige Hartz-IV-System nicht geschaffen und ich werde es ganz gewiss auch nicht subventionieren.
Um die zahllosen Anfragen der öffentlichen Medien noch zu beantworten:
Ja, Frau L. kann auch weiterhin in meiner Kanzlei tätig sein und sie wird auch weiterhin ihre 100,00 € monatlich überwiesen bekommen, auch wenn sie vom Jobcenter gerade mal wieder mit dem nächsten Ein-Euro-Job überzogen wird und in einer Bibliothek Bücher einsortiert.