Wer mit dem Jobcenter zu tun hat, weiss, dass wichtige Unterlagen persönlich bei dem entsprechenden Mitarbeiter abgegeben werden sollten und zwar gegen Quittung. Das Risiko, dass diese Unterlagen abhanden kommen, ist sonst einfach zu gross und wird auch durch persönliche Übergabe nicht ganz ausgeschlossen.
Das ist für die Betroffenen nicht nur ärgerlich, es kann auch gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Bevor die Jobcenter ihren eigenen Laden in Ordnung bringen, werden nämlich sehr schnell Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt oder gar Strafverfahren gegen die Betroffenen eingeleitet. Oft zu Unrecht. Die „defizitäre“ Aktenführung der Behörde hat jetzt auch das Cottbuser Sozialgericht (AZ: S 10 AS 2608/13) erkannt. Mehr noch. Das Gericht hat der Behörde vor kurzem in einem Verfahren um eine sog. Untätigkeitsklage sogar die vorsätzliche Vernichtung von Beweismaterial bescheinigt.
Aufgrund dieser Tatsache, so das Gericht, kann von einer ordnungsgemässen und vollständigen Aktenführung beim Jobcenter OSL nicht mehr ausgegangen werden. Bleibt noch zu hoffen, dass in Zukunft auch die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte mal die Augenbinde abnehmen um die wahren Kriminellen zu erkennen.
RA Thomas Lange