Dass bei den hiesigen Jobcentern nicht alles mit rechten Dingen zugeht, ist bei den Betroffenen allgemein bekannt. Mit einer recht alten Masche betrügt das Jobcenter gleichwohl noch zahlreichen Betroffene um existenzsichernde Leistungen. Begründet wird diese Abzocke mit einer angeblich zu großen oder zu teuren Wohnung. Das Jobcenter suggeriert den Betroffenen, dass die Miete nur bis zu einer „angemessenen“ Höhe berücksichtigt werden kann. Den über diesen Betrag hinausgehenden „unangemessenen“ Teil der Miete müssten die Betroffenen selbst bezahlen.
Vom Grundsatz her ist das zwar richtig, allerdings sind die vom Jobcenter als „angemessen“ anerkannten Beträge viel zu niedrig bemessen. Die vom Jobcenter anzuwendenden Richtlinien sind schlichtweg rechtswidrig. Sie entsprechen nicht den recht strengen Vorgaben des Bundessozialgerichtes (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R) an ein so genanntes „schlüssiges Konzept“. Das weiß das Jobcenter zwar auch, sieht sich aber dennoch nicht veranlasst, den Betroffenen diejenigen Leistungen zu gewähren, die ihnen von Gesetzeswegen zustehen. Im Strafrecht wird so ein Verhalten allgemein als „Betrug“ bezeichnet; bei den Jobcentern ist die Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Formulierung großzügiger und ist auf diesem Auge offenbar blind.
Wer sich diese Abzocke nicht weiter gefallen lassen möchte, sollte gegen die Bescheide gerichtlich vorgehen. Unterstützung dabei gewährt ab dem neuen Jahr auch der Forster Verein Initiative24 e.V. in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Lange. Die Geschäftsräume werden derzeit in der Forster Lindenstraße 8 eingerichtet. Allen Betroffenen wird jedoch schon jetzt dringend geraten, noch in diesem Jahr einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für alle Bescheide zu stellen. Mit einem solchen Antrag können auch Bescheide korrigiert werden, deren Rechtsbehelfsfrist eigentlich schon abgelaufen ist. Allerdings ist eine Korrektur fehlerhafter Bescheide mit Hilfe eines solchen Überprüfungsantrages nur bis zum Beginn des Jahres vor der Antragstellung möglich. Wer den Antrag bis Ende des Jahres gestellt hat, kann mit Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 rechnen. Ein Muster für den Überprüfungsantrag gibt`s hier. Da sich die Jobcenter allgemein als wahre Bermuda-Dreiecke erweisen, sollten alle Betroffenen dafür Sorge tragen, dass Sie den Zugang des Antrages noch in diesem Jahr bei der Behörde auch nachweisen können, etwa durch Übermittlung per Telefax oder mittels Übergabe durch einen Zeugen.
Nähere Informationen gibt`s auch unter der Telefonnummer 03542 / 8896729.