Die Lausitzer Rundschau hatte in der letzten Woche über mich berichtet, ich würde Mitarbeiter zum Dumpinglohn beschäftigen.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Richtig ist zunächst, dass ich für die Reporterin der „Lausitzer Rundschau“ nicht zu sprechen war. Das lag schlichtweg daran, dass ich derzeit täglich von früh bis abends Gerichtstermine wahrzunehmen habe. Ich selbst habe derzeit nicht einmal Zeit für Gespräche mit meinen Mandanten, geschweige denn mit der Presse.
Die Arbeit in der Kanzlei wird von derzeit zehn sehr motivierten MitarbeiterInnen geleistet, darunter sechs Vollzeitkräften, einer Auszubildenden, einem Informatikstudenten und zwei „100 Euro-Kräften“. Meine Vollzeitmitarbeiter werden nach dem ortsüblichen Durchschnitt und die Auszubildende nach den Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg bezahlt. Das Jobcenter OSL beschwert sich über die Bezahlung einer dieser „100-Euro-Kräfte“.
Die Mitarbeiterin, die über keine adäquate Ausbildung verfügt, kam vor einem Jahr in meine Kanzlei. Sie bezog auch damals Hartz-IV-Leistungen und sollte auf Weisung des Jobcenters wiedermal an irgendwelchen sinnlosen Trainingsmassnahmen teilnehmen, die angeblich ihre Eingliederungschancen verbessern sollen. Nach Rücksprache mit dem Jobcenter wurde ihr es dann schliesslich gestattet, anstelle dieses Schwachsinns in meiner Kanzlei ein Praktikum zu absolvieren. Nach Abschluss des Praktikums bat mich diese Mitarbeiterin um eine Nebenbeschäftigung auf 100-Euro-Basis, denn dann würde sie vom Jobcenter von sinnlosen Beschäftigungsmassnahmen verschont. Eine höhere Vergütung lohne sich für sie nicht, denn von jedem Euro, den sie über diese 100-Euro-Grenze hinaus verdient, kassiert das Jobcenter 80 Cent ein. Seit dem ist die Mitarbeiterin bei mir tätig und hat die Aufgabe, die Handakten für die Gerichtstermine des nächsten Tages herauszusuchen. Eine konkrete Arbeitszeit ist zu keinem Zeitpunkt vereinbart worden. Im Übrigen ist es merkwürdig, dass sich gerade das Jobcenter über zu geringe Vergütung beschwert, wo doch gerade die Jobcenter die Hartz-IV-Bezieher oftmals zu rechtswidrigen „1,50 Euro-Jobs“ zwingen und ihnen im Fall der Weigerung die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums um 30% absenken.
Zum Schluss mag noch darauf hingewiesen werden, dass die Mitarbeiterin, bevor sie zu mir kam, bei der „Lausitzer Rundschau“ beschäftigt war, für 100,00 Euro pro Monat und einer Arbeitszeit von 14,5 Stunden. Wer im Glashaus sitzt, sollt wohl nicht mit Steinen werfen.
RA Thomas Lange