Aufgrund der vielen Anfragen zu meinem angekündigten Ausstieg aus der Hartz-IV-Beratung habe ich eingesehen, dass der wirtschaftliche Aspekt einer Tätigkeit nicht alleinige Triebfeder einer Anwaltstätigkeit sein kann. Es mag zwar wirtschaftlich sinnvoll sein, sich aus der Sozialrechtsberatung zurück zu ziehen; der wirtschaftliche Aspekt ist allerdings nur einer von verschiedenen Aspekten, die ich bei meiner Entscheidung zu berücksichtigen hatte.
Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Betroffene ihre Ansprüche gegen die Jobcenter vor den Sozialgerichten auch alleine durchboxen können, allerdings funktioniert dies nur mit Richtern, die in der Lage und auch Willens sind, sich die Verwaltungsakten anzuschauen und den auch Willen haben, den Betroffenen das zu geben, was Ihnen zu steht. Davon gibt es sehr viele Richter; es gibt aber leider auch einige andere.
Richter werden an den Erledigungszahlen gemessen und nicht an der Qualität oder gar an der Menschlichkeit der Entscheidungen und so wundert es nicht, dass auf anwaltlich nicht vertretene Betroffene sowohl beim Sozialgericht als auch beim Landessozialgericht dezent dahingehend „eingewirkt“ wird, dass die Klage sofort zurückgenommen wird, meist mit einem deutlichen Hinweis darauf, was das hier „alles kostet“ (dabei wird natürlich verschwiegen, dass Hartz-IV-Klagen für die Betroffenen gerichtskostenfrei sind).
Solange auf staatlicher Seite in großem Stil betrogen wird und den Betroffenen die wenigen sozialen Rechte, die sie noch haben, genommen werden sollen, solange werde ich meine anwaltliche Tätigkeit fortsetzen und in Vereinen und Verbänden auf ehrenamtlicher Basis Verbündete suchen um den weiteren Sozialabbau wenigstens aufhalten zu können. Das Potenzial derer, die uns dabei unterstützen wollen, scheint unendlich und so werden wir künftig noch mehr Wert auf Wachstum legen (müssen) um unabhängig zu werden, von der Strategie des Aushungerns des Sozialgerichtes Cottbus und des brandenburgischen Justizministeriums. Wir werden zusammen mit den Vereinen „Deutsche Sozialhilfe e.V.“ und „Hartz-IV-Hilfe e.V.“ kurzfristig weitere Beratungsstellen auf der Insel Usedom, in München und Emmendingen eröffnen und die Möglichkeit der Online-Beratung schaffen.
RA Thomas Lange