Sind widerlegbare Unterhaltsgemeinschaften mit Selbstbehaltsgrenze zwischen in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden Verwandten und Verschwägerten. Die HG ist eine über die bloße WG hinausgehende Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Als Kriterium für eine HG wird das „Wirtschaften aus einem Topf“ herangezogen.
Zum Beispiel haben wir keine HG mehr, wenn die Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung getrennt leben oder Eltern und Kinder eben nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften.

Haushaltsgemeinschaft