Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem ALG II – Empfänger und dem Jobcenter. In diesem Vertrag werden die Schritte zur Widereingliederung in den Arbeitsmarkt geregelt. Somit soll festgelegt werden welche Pflichten und Aufgaben die jeweilige Partei für die Widereingliederung hat. Die zentrale Aufgabe des Jobcenters ist die Wiedereingliederung des Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt! Dabei wird ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Mitwirkung seitens des Hilfebedürftigen erwartet. Daher denke ich, dass diese Eingliederungsvereinbarungen vollkommen unnötig sind. Warum soll ich einen Vertrag unterschreiben der mir sagt das das Jobcenter mich wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern will? Genau aus diesem Grund geh ich doch erst zum Jobcenter. Es ist die Pflicht des Jobcenters da zu tun! Auch ohne diese Vereinbarung. Daher mein Rat an Sie: Unterschreiben sie die Eingliederungsvereinbarungen nicht!
Wenn Sie eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, kann dies keine Sanktion nach sich ziehen! Was aber sanktioniert werden könnte, ist ein Verstoß gegen eine unterschriebene Eingliederungsvereinbarung. (mehr dazu bei „Sanktionen“)
Eingliederungsvereinbarung