Das Darlehen für die Mietkaution wird ab 01.01.2011 von den laufenden Hartz IV Leistungen getilgt.
Darlehen
Hartz IV. SGB II. Jobcenter. ALG II. Agentur für Arbeit Inkasso.
Das Darlehen für die Mietkaution wird ab 01.01.2011 von den laufenden Hartz IV Leistungen getilgt.