Dass beim hiesigen Jobcenter nicht alles mit rechten Dingen zugeht, hat sich unter den Betroffenen bereits herumgesprochen und von Seiten der Behörde werden die zahlreichen Fehler in den Bescheiden auch dann noch als bedauerliche Einzelfälle bezeichnet, wenn sie in ca. 80 % aller Bescheide auftreten. Ab und an wird aber die rechtswidrige Arbeitsweise auch per Dienstanweisung verordnet. Betroffen von einer solchen Dienstanweisung sind diejenigen, die bei ihrer Krankenversicherung Zusatzbeiträge bezahlen müssen. Das geltende Recht schreibt vor, dass die Zusatzbeiträge vom Einkommen der Betroffenen in Abzug zu bringen sind und sich die Hartz-IV-Leistungen entsprechend erhöhen. Diese Rechtslage wird vom Jobcenter OSL in einer aktuellen Dienstanweisung vom 20. März 2012 ignoriert und den Mitarbeitern auch noch „Erklärungshilfen“ an die Hand gegeben, mit denen sie den Betroffenen diesen Unsinn auch noch schönreden sollen. Wer sich weigere, die Krankenkasse zu wechseln, der würde hierdurch auch zugleich erklären, dass er die Krankenversicherungsbeiträge aus seinem „Hatz-IV-Budget“ bezahlen will, heißt es in dieser Dienstanweisung.Welches kranke Behördenhirn sich dieser Unfug ausgedacht hat, bleibt wohl ein Geheimnis. dieser Schwachsinn hat aber im geltenden Recht nicht mal ansatzweise eine Grundlage. Nach der geltenden Rechtslage können Zusatzbeiträge zur Krankenkassen von jedem Einkommen abgezogen werden. Wer von diesem neuerlichen Unfug der Behörde betroffen ist, sollte Widerspruch einlegen und sich nicht vor einer Klage vor dem Sozialgericht scheuen.
Rechtswidrige Arbeit per Dienstanweisung