Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen. (§ 44 SGB X)
Überprüfungsantrag
Hartz IV. SGB II. Jobcenter. ALG II. Agentur für Arbeit Inkasso.
Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen. (§ 44 SGB X)