Die Heizkosten bei Eigenheimbesitzern ermitteln sich im Wesentlichen nach den gleichen Vorschriften, wie die von Mietern. Auch hier entscheidet letztlich der Heizspiegel, welche Kosten „angemessen“ sind. Probleme bereiten die Jobcenter den Betroffenen hier oft dadurch, dass Sie einen pauschalen Betrag als „angemessen“ festsetzen. Verbraucht der Betroffene mehr, gibt`s kein Geld vom Amt. Hier hilft in der Regel nur der Weg über den Anwalt zum Sozialgericht. Weil die einzelnen Mitarbeiter der Jobcenter an die Richtlinien der Behörde gebunden sind und in diesen Richtlinien zum Teil völlig utopische Grenzwerte festgelegt worden sind, macht eine Diskussion mit dem einzelnen Mitarbeiter oft keinen Sinn.
Einen weiteren Streitpunkt bildet hier oft die Frage, wann die Leistungen vom Jobcenter zu bezahlen sind. Zweckmäßigerweise stellen Betroffene vor der Anschaffung der Brennstoffe einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme. Notwendig ist dies hingegen nicht. Wer also Brennstoffe ohne vorherigen Antrag angeschafft hat, hat gleichwohl einen Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch das Jobcenter.
Oftmals lehnen die Jobcenter aber einen vorherigen Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme mit der Begründung ab, es bestünde kein Anspruch auf eine solche vorherige Zusicherung. Vielmehr sei über die Kostenerstattung erst dann zu entscheiden, wenn die Kosten wirklich entstanden sind. Von den Betroffenen wird also erwartet, die Anschaffung der Brennstoffe erst einmal selbst zu finanzieren und dann einen Antrag auf Kostenerstattung bei dem Jobcenter zu stellen. Nur die wenigsten werden das können. Wer finanziell dazu in der Lage ist, die Brennstofftanks zu füllen, wird anschließend jahrelang auf Erstattung der Kosten warten.
Wer hingegen Brennstoffe bestellt, obwohl er weiß, dass er die Kosten nicht begleichen können wird, macht sich wegen Eingehungsbetruges strafbar. Davor ist jedem Betroffenen dringend abzuraten.
Auch aus diesem Dilemma kommen die Betroffenen letztlich nur durch ein gerichtliches Eilverfahren heraus.