Mit einem großen Paukenschlag und einem sprachlosen Oberstaatsanwalt hob der Anwaltsgerichtshof im Land Brandenburg am 19.03.2018 das gegen mich zuvor verhängte vorläufige Berufsverbot auf, stellte das gesamte Verfahren ein und ordnete an, dass die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg die mir für meinen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Norbert Holzhei, entstandenen Aufwendungen zu erstatten hat. Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofes fehlt es für das gegen mich eingeleitete Verfahren schon an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss. Ohne einen solchen Beschluss durfte das Verfahren aber gar nicht eröffnet werden. In ihrer Urteilsbegründung sprach die vorsitzende Richterin des Anwaltsgerichtshofes mehrfach von „Mauscheleien“ und „Willkür“ des Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgens, als vorsitzender „Richter“ des Anwaltsgerichtes, mit der Generalstaatsanwaltschaft. Es ging wohl letztlich nur darum, einen unliebsamen Rechtsanwalt „platt“ zu machen und da waren den Herren offensichtlich alle Mittel recht.
Dieses Spiel spielt der Anwaltsgerichtshof jedoch nicht mit und hob die Entscheidung auf.
Dem von der Generalstaatsanwaltschaft bereits öffentlich angekündigten Rechtsmittel sehe ich gelassen entgegen, denn der vom Anwaltsgerichtshof gerügte Verfahrensfehler war nur der erste in einer ganzen Reihe von eklatanten Rechtsverstößen der „Richter“ des Anwaltsgerichtes.
Sei es wie es ist.
Derzeit bin ich mit meinen Mitarbeitern damit beschäftigt, den Scherbenhaufen, den uns die von der Rechtsanwaltskammer bestellte Vertreterin hinterlassen hat, zu beseitigen, die unzähligen Papiere zu sortieren und für die Mandanten zu retten, was noch zu retten ist.
Zum 01. April 2018 werden wir dann unsere Beratungsangebote wieder aufnehmen und bieten dann wieder kostenfreie Rechtsberatung für Hartz-IV-Empfänger an. Das ist zwar den Gerichten des Landes und der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg noch immer ein Dorn im Auge, dennoch vertreten wir die Auffassung, dass der Zugang zum Recht nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf. Wer Recht hat, sollte auch Recht bekommen und nicht von Anwälten oder Gerichten darauf verwiesen werden, dass sie überlastet sind und „das Rechtssystem“ zu kollabieren droht. Wenn den Herren tatsächlich daran liegen sollte, „das Rechtssystem“ zu retten, sollte das SGB II wohl vollständig abgeschafft oder wenigstens die Mitarbeiter der Jobcenter besser geschult werden.
Aktualisierung:
Mittlerweile liegt mir der Beschluss und das Urteil im oben genannten Verfahren vor:
- Brandenburgischer Anwaltsgerichtshof 2: Urteil zum Verfahren AZ 1/18
- Brandenburgischer Anwaltsgerichtshof 2: Beschluss zu AZ 1/18
Kostenfreie Beratungen finden an den Standorten Calau, Finsterwalde, Großräschen, Wolgast und Bremerhaven statt. Die Terminvergabe erfolgt über die zentrale Rufnummer 03541 / 718000 und / oder per eMail: info@rechtsanwalt-grossraeschen.de.
Beratungen erfolgen allerdings weiterhin auch im Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.