Die Leistungen für Hartz 4 sind zu gering, erhöht gerade einmal um 3 Euro (0,67 %)


Angesichts der enorm gestiegenen Verbraucherpreise und den Belastungen durch die Corona-Pandemie stehen die geringfügigen Erhöhungen von 3 Euro für 2022 im absoluten Missverhältnis zur starken Inflation. Folge: es kommt zu einer verfassungswidrigen Unterdeckung des Existenzminimums. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 23. Juli 2014 (Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014: 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13) erklärt: Sobald der Gesetzgeber Kenntnis von „Unterdeckungen existenzieller Bedarfe“ habe, „müsse er darauf reagieren, um sicherzustellen, dass der aktuelle Bedarf gedeckt sei“.

Führende Sozialverbände halten die Mini-Erhöhung für nicht ausreichend. In einem hierzu in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten wird dies rechtlich untermauert. Betroffene sollten sich wehren, den aktuellen Bescheiden widersprechen und dagegen klagen. Denn nur so kann eine Nachzahlung erreicht werden, wenn bspw. die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe später von Gerichten festgestellt wird.

Das Team der Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Lange hilft kämpft für höhere Hartz 4 – Leistungen! Jetzt Ihren Bescheid kostenlos prüfen lassen und höhere Leistungen 2022 fordern:

Beratung erfolgt weiterhin kostenfrei und wir gehen gegen die Bescheide für 2022 vor – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Preisexplosion 8% Inflation: Jetzt MEHR Hartz 4 beantragen!