hat das Jobcenter Elbe Elster jetzt eine neue Masche entwickelt um die Zahl der gegen es selbst geführten Klagen zu reduzieren. Man lädt die anwaltlich vertretenen Kläger einfach unter Sanktionsandrohung zu einem „Beratungsgespräch“ und prügelt dann zu viert verbal auf die Kläger ein. Die Klagen hätten doch eh keinen Sinn und der Anwalt habe keine Ahnung und man wolle ja schließlich nur das Beste für den Betroffenen, aber wenn er die Klagen nicht zurücknimmt, kann man halt für nichts mehr garantieren.
Das gibt’s doch gar nicht, jedenfalls nicht in Deutschland ?
Es ist geschehen und es ist kein Einzelfall … das Jobcenter Elbe Elster praktiziert dieses Vorgehen und beruft sich dabei noch auf seine gesetzliche Beratungspflicht gegenüber den Betroffenen. Es ist damit erschreckend erfolgreich. Unter der unterschwelligen Drohung der Leistungskürzung knicken einige Mandanten ein und nehmen gleich mal alle zuvor erhobenen Klagen zurück. Ob dieses mafiose Vorgehen der Behörde zulässig ist, werden die Gerichte zu prüfen haben. Strafbar und moralisch verwerflich ist es in jedem Fall und wir werden die Strafverfolgungsorgane auch auf dieses Vorgehen hinweisen, auch in diesem Fall werden die Strafverfolgungsorgane wieder die Augen schließen und sehen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. So langsam darf man sich fragen, was hier krank ist an diesem angeblichen „Rechtsstaat“. Wer ist hier eigentlich „die Öffentlichkeit“, die kein Interesse an der Strafverfolgung solcher Behördenmafiosos hat? Wie weit ist es her mit einem Rechtsstaat, in dem die Strafverfolgungsbehörde jedes kriminelle Verhalten anderer Behörden deckt?
RA Thomas Lange