Ein paar Monate wird es wohl noch dauern, bevor Politik und Bürokratie die richtige Mischung gefunden haben. Auf dem besten Weg sind die allemal und so wie Nazideutschland die Rechte Andersdenkender immer weiter beschnitten und frei denkende Rechtsanwälte in „Kammern“ gesperrt hatte um sie kontrollieren zu können, schafft es auch heute die Bürokratie und die Politik wieder, Minderheiten auszugrenzen und weitestgehend rechtlos zu stellen. Schritt für Schritt und doch unaufhaltsam.
Weil aber das Beschimpfen von Juden heute politisch nicht mehr opportun ist, sucht man sich einfach eine andere Zielgruppe und grenzt Arbeitslose aus. Gegeben wird nur noch das, was notwendig ist um sich in der Öffentlichkeit noch „Sozialstaat“ nennen zu dürfen und die Betroffenen ruhig zu halten. Die sog. Regierung verstößt systematisch und wissentlich gegen eigene Gesetze, lässt hunderttausende Ausländer in ein ohnehin marodes Sozialsystem zuwandern und baut die Rechte der eigenen Bevölkerung systematisch ab. Wer anders denkt, wird wieder als Nazi beschimpft und sanktioniert und erhält nur noch die halbe Ration. Die wenigen Anwälte, die sich gegen diese Entwicklung stemmen und die Rechte der Betroffenen ernsthaft einfordern, werden als „Abzocker“ gebrandmarkt und als „Gebührenschinder“ diffamiert. Und wenn auch das noch nichts bringt, kommt der von Politik, Jobcentern und Gerichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemeinsam ausgeheckte Plan zum Einsatz und die Anwälte werden schlichtweg ausgehungert.
Die so genannten Hartz-IV-Anwälte leben von den Gebühren, welche die Jobcenter für verlorene Verfahren zu erstatten haben. Und weil auf Seiten der Jobcenter sehr viele Verfahren verloren gehen, reichen die Gebühren selbst dann zum Überleben aus, wenn sie von einem korrupten Kostenrichter stets und ständig nur auf das Mindestmaß festgesetzt werden. Wenn sie überhaupt festgesetzt werden. Der gemeinsame Plan von Jobcentern, Gerichten und Politik sieht nämlich vor, dass genau das nicht mehr geschieht. Kostenfestsetzungsanträge der Anwälte werden schlichtweg nicht mehr bearbeitet; Vergütung für Prozesskostenhilfe nicht mehr festgesetzt, Beschwerden durch das Justizministerium beharrlich ignoriert und die zur Hilfe gerufene Anwaltskammer des Landes Brandenburg gibt nur dumme Kommentare von sich. Auf diese Weise sind allein bei uns Außenstände im sechsstelligen Bereich aufgelaufen. Was all das mit einem Anspruch auf Rechtstaatlichkeit zu tun haben soll, erschließt sich mir zwar nicht so recht, aber wenn es um Interessen der Bürokratie geht, muss der Rechtsschutz offensichtlich ohnehin zurückstehen.
Ich jedenfalls habe die Nase voll von dem angeblichen Rechts- und Sozialstaat, der nicht einmal den Namen verdient, von angeblichen Richtern, von Willkür und Arroganz der Bürokratie und werde meine Anwaltstätigkeit im Land Brandenburg zum Jahresende einstellen und sämtliche Mitarbeiter entlassen. Mandatsverhältnisse außerhalb des Landes Brandenburg werden fortgeführt. Fortgeführt werden auch diejenigen Verfahren, die über eine Rechtsschutzversicherung bezahlt werden.
RA Thomas Lange