Die sog. KdU-Richtlinie des Landkreises OSL ist unwirksam. Zu diesem Ergebnis ist das Cottbuser Sozialgericht bereits vor einigen Jahren gekommen. Mit dieser Richtlinie regelt der Landkreis OSL, welche Wohnkosten er als „angemessen“ ansieht. Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, berücksichtigt das Jobcenter OSL nur die Kosten, die in der Richtlinie als angemessen benannt sind. Allerdings kann weder das Jobcenter, noch der Landkreis OSL dem Gericht erklären, wie es die in der Richtlinie festgesetzten Mietobergrenzen konkret ermittelt hat. Weil die Behörde kein schlüssiges Konzept vorweisen kann, auf dessen Grundlage sie die Angemessenheit der Kosten ermittelt hat, ist diese Richtlinie vom Cottbuser Sozialgericht bereits mehrfach als rechtswidrig verworfen worden. Das Jobcenter beruft sich gegenüber den Betroffenen gleichwohl nach wie vor auf diese Richtlinie, was das Cottbuser Gericht bereits vor einiger Zeit bewogen hat, gegen die Behörde Missbrauchsgebühren in Höhe von 700,00 € festzusetzen. Allerdings hat auch das nicht geholfen. Die Behörde betrügt weiter und spekuliert offenbar damit, dass nur wenige Betroffene den Weg zum Gericht vagen. Wer ihn geht, gewinnt. Sobald die Betroffenen Klage erheben, knickt die Behörde ein und bewilligt die Leistungen in richtiger Höhe. Ich rate insofern allen Betroffenen, gegen Leistungskürzungen vorzugehen. Mit rechtsstaatlichem Verwaltungshandeln hat das selbstverständlich nichts mehr zu tun und jeder Geschäftsführer eines privaten Unternehmens, das auf diese Weise seine Kunden betrügt, wäre wohl schon lange zu Recht im „Bau“. Auf dem Behördenauge ist die Strafjustiz aber offenbar (noch) blind.
Cottbuser Sozialgericht verhängt Bußgeld gegen das Jobcenter OSL