Wir vertreten Sie bundesweit kompetent in SGB II Rechtsfragen:

✔ Widerspruch & Überprüfungsantrag vom Anwalt
✔ Klage & Eilantrag vor allen Sozialgerichten
✔ Überprüfung Mahnung der Bundesagentur für Arbeit / Inkasso
✔ Prüfung höhere Wohnkosten-Übernahme („Mietobergrenze„)

Fast jeder 2. Hartz IV Bescheid enthält Fehler – Wehren Sie sich!

Hohe Erfolgsquoten bei Widerspruch & Klage // Quelle: Statistik BA

AKTUELL:

Kosten der Unterkunft – Jobcenter zahlt höhere Wohnkosten!!


Viele „Kunden“ des Jobcenters wissen nicht, dass höhere Kosten zustehen und werden so oft zu unrecht vom Jobcenter zum Umzug aufgefordert oder es wird einfach nicht (mehr) die volle Miete gezahlt. WIR HELFEN IHR RECHT DURCHZUSETZEN!