Anwälte dürfen die Gebührensätze nach dem RVG für gewöhnlich nicht unterschreiten. Eine kostenlose Erstberatung dürfen sie ihren Mandanten aber anbieten, entschied nun der BGH.

Ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten eine kostenlose Erstberatung anbietet, verstößt damit nicht gegen die Grundsätze anwaltlichen Gebührenrechts. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (v. 20.07.2017, Az. AnwZ (Brfg) 42/16).

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