Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung ist die Überprüfung Ihres Bescheids KOSTENLOS. (vgl. BGH-Urteil)
Die weitere Beratung erfolgt zudem im Rahmen der Beratungshilfe, was in der Regel für Leistungsempfänger von Hartz IV keine Anwaltskosten bedeutet. Auf die hierbei üblich anfallenden 15 Euro Selbstbeteiligung verzichten wir im Allgemeinen. Sie erhalten somit eine für Sie kostenlose Rechtsberatung, wir vertreten Sie im Rahmen von Beratungshilfe.
Für einen anschließenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht erhalten Sie als SGB II – Leistungsberechtigter in der Regel Prozesskostenhilfe, wodurch die Anwaltskosten die Staatskasse übernimmt oder – falls Ihr Bescheid fehlerhaft war – das Jobcenter (bei erfolgreichem Widerspruch).
Ihnen entstehen dann keine Anwaltskosten.
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Prozesskostenhilfe (PKH) – Hinweise: unbedingt lesen