Mit Einführung des sog. Rechtsvereinfachungsgesetzes zum 01.08.2016 hat der Gesetzgeber das sog. Hartz-IV-Recht in wesentlichen Punkten geändert. Eigentlich sollte alles einfacher werden, jedenfalls für die Mitarbeiter der Jobcenter … entstanden sind neue Fallstricke für Behörde und Betroffene. Und weil die vielen Klagen gegen fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide lästig geworden sind, hat der Gesetzgeber nicht etwa die Qualifizierung der Mitarbeiter der Jobcenter verbessert, sondern schränkt den Rechtschutz der Betroffenen gegen diese falschen Bescheide ein. Die bisherigen Fehler der Behörde werden einfach legalisiert und die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgehebelt.

Um den deshalb weiter ansteigenden Beratungsbedarf absichern zu können, suchen wir engagierte Mitarbeiter. Vorausetzung ist ein gesundes Behördenmisstrauen, Belastbarkeit und die so genannte querulatorische Veranlagung. Ein bißchen bescheuert muss man wohl schon sein um sich mit diesem Rechtsgebiet zu beschäftigen. Wenn Sie sich für bescheuert genug halten, melden Sie sich!

Wir suchen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Beratung „an vorderster Front“, Juristen für die Arbeit mit der Akte, Telefonisten und / oder Telefonistinnen.

Zu besetzen sind Büros in Calau, Finsterwalde, Großräschen, Magdeburg, Celle und Wolgast. Weitere Beratungsstellen folgen. Benötigt werden auch MitarbeiterInnen für das Telefon und die Online-Beratung. Diese Arbeiten könnten auch in Heimarbeit durchgeführt werden.

Bewerbungen bitte ausschließlich per eMail unter bewerbung@rechtsanwalt-grossraeschen.de