Nachdem das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 26.02.2019, L 10 AS 217/17, die Wohngeldrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald als rechtswidrig verworfen hat, stehen auch Hartz-IV- Beziehern dieses Landkreises höhere Leistungen zu. Angemessen sind danach Wohnungen, solange die folgende Bruttokaltmiete nicht überschritten wird:

  • 1 Personenhaushalt 429,00 €
  • 2 Personenhaushalt 520,30 €
  • 3 Personenhaushalt 619,30 €
  • 4 Personenhaushalt 721,60 €
  • 5 Personenhaushalt 825,00 €

Hinzu kommen jeweils die Heizkosten und, soweit vorhanden, die Stromkosten für den Betrieb der Heizungsanlage. Völlig unerheblich ist in diesem Zusammenhang die Größe der Wohnung, denn auch die Kosten für eine unangemessen große Wohnung muss das Jobcenter tragen, solange die Miete die oben genannten Beträge nicht überschreitet.
Wenn das Jobcenter die Kosten der Wohnung nicht in vollem Umfang berücksichtigt, weil diese entweder zu groß oder zu teuer ist, sollte gegen die entsprechenden Bescheide Widerspruch einlegen. Bereits erlassen Bescheide ändert das Jobcenter NICHT von Amtswegen ab. Betroffene sollten hier bis zum 31.12.2019 einen Überprüfungsantrag stellen oder sich an einen im Sozialrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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