Regelbedarf (Regelleistung)

Der Regelbedarf deckt den laufenden Bedarf, insbesondere für Ernährung, Kleidung und Körperpflege ab. Nebenbei muss der Haushaltsstrom hiervon bezahlt werden und es müssen Rücklagen angespart werden, um eventuelle Reparaturen im Haushalt oder Neuanschaffungen zu bezahlen. So die Theorie.

Sanktion

Unter § 31 SGB II finden sie alles zum Thema Sanktionen (Pflichtverletzungen, Sanktionsfolgen und Dauer der Sanktion).  In § 32 SGB II sind zusätzlich die Meldeversäumnisse geregelt. Die Sanktionen im SGB II haben sich in den letzten Jahren drastisch verschärft.

Antrag

Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich nur auf Antrag erbracht und nicht für Zeiten vor der Antragstellung. Seit dem 01.01.2011 wirkt ein im Laufe des Monats gestellter Antrag aber auf den ersten Tag des Monats zurück. Ein Antrag bedarf keiner besonderen Form,