Ein-Euro-Jobs

Ein-Euro-Jobs wie etwa die Pflege von Grünanlagen oder das Aufsammeln von Müll sind rechtswidrig! Die Gerichte argumentieren damit, dass eine Arbeitsmaßnahme des Jobcenters mit Mehraufwandentschädigung anderen Firmen und Arbeitnehmern auf dem privatrechtlichen Arbeitsmarkt

Tilgungsleistungen

Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Eigentumswohnung sind vom Grundsicherungsträger bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige andernfalls gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben. (BSG v. 18.06.2008,…

Erstausstattung

Jeder Hilfebedürftige kann durch einen gesonderten Antrag beim Jobcenter Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung beantragen. Darüber entscheidet das Jobcenter nach dem sogenannten Auswahlermessen. Das bedeutet, dass das Jobcenter entweder

Umzug

Die Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft werden in § 22 Abs. 2 + 3 SGBII geregelt. Jeder ALG-Empfänger ist vor Umzug in eine neue Wohnung dazu verpflichtet beim zuständigen Jobcenter eine „Erlaubnis“ einzuholen

Erwerbseinkommen

Alles das was während des Leistungsbezuges zufließt kann als Einkommen bezeichnet werden. (§ 2 Abs. 4 S.3 ALG II und BSG v. 30.09.2008 – B 4 AS 29/07). Oder anders ausgedrückt ist Einkommen alles das, was jemand ab dem Monat…

Untätigkeitsklage

Schafft es das Jobcenter nicht innerhalb von 6 Monaten über Ihre Überprüfung bzw. innerhalb von 3 Monaten über Ihren Widerspruch zu entscheiden, können Sie beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen und so eine Entscheidung erzwingen.

Einkommensbereinigung

Unter Einkommensbereinigung ist die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens zu verstehen. Folgende Beiträge sind dabei aus jeder Art von Einkommen abzusetzen: Vom Einkommen Volljähriger ist eine sogenannte Versicherungspauschale in Höhe von 30€ abzuziehen

Überprüfungsantrag

Sollten Sie eine Widerspruchsfrist- oder eine Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Somit können Sie sämtliche Verwaltungsakte ein Jahr rückwirkend überprüfen lassen.  (§ 44 SGB X)