Bedarfsgemeinschaft

Die sogenannte BG ist eine selbstbehaltslose Unterhaltsgemeinschaft zwischen Leistungsberechtigten und dessen ehelichen und eheähnlichen Partner, sowie unter 25-jährigen, hilfebedürftigen, leiblichen und Stiefkindern in einem Haushalt. Das bedeutet im Klartext, Ziehen zwei Partner zusammen, geht das Jobcenters

Antrag

Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich nur auf Antrag erbracht und nicht für Zeiten vor der Antragstellung. Seit dem 01.01.2011 wirkt ein im Laufe des Monats gestellter Antrag aber auf den ersten Tag des Monats zurück. Ein Antrag bedarf keiner besonderen Form,

Anhörung

Bevor in die Rechte der Betroffenen eingegriffen wird, sind die Jobcenter verpflichtet, den Betroffenen die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Entscheidung zu geben. Dies geschieht im Rahmen des sog. Anhörungsverfahrens. Das Anhörungsschreiben selbst