Alle Tätigkeiten die einem von Jobcenter mehr oder weniger aufgedrängt wurden sind anrechnungsfrei. Dabei ist egal wie hoch die Entlohnung für die jeweilige Tätigkeit ist.
Mitwirkungspflicht
ALG II – Bezieher haben umfangreiche Mitwirkungspflichten. Kommen Sie diesen nicht nach, können Leistungen teilweise oder sogar ganz gestrichen werden. Zu diesen Pflichten zählen:
Regelbedarf (Regelleistung)
Der Regelbedarf deckt den laufenden Bedarf, insbesondere für Ernährung, Kleidung und Körperpflege ab. Nebenbei muss der Haushaltsstrom hiervon bezahlt werden und es müssen Rücklagen angespart werden, um eventuelle Reparaturen im Haushalt oder Neuanschaffungen zu bezahlen. So die Theorie.
Sanktion
Unter § 31 SGB II finden sie alles zum Thema Sanktionen (Pflichtverletzungen, Sanktionsfolgen und Dauer der Sanktion). In § 32 SGB II sind zusätzlich die Meldeversäumnisse geregelt. Die Sanktionen im SGB II haben sich in den letzten Jahren drastisch verschärft.
Darlehen
Das Darlehen für die Mietkaution wird ab 01.01.2011 von den laufenden Hartz IV Leistungen getilgt.
Meldeaufforderungen
Hier hat eine schriftliche Rechtsfolgebelehrung zu erfolgen (§ 31 Abs. 2 S. 1 SGB II) Den Zugang einer Meldeaufforderung sowie den Zeitpunkt des Zugangs bei dem Leistungsberechtigten hat die Behörde
Ein-Euro-Jobs
Ein-Euro-Jobs wie etwa die Pflege von Grünanlagen oder das Aufsammeln von Müll sind rechtswidrig! Die Gerichte argumentieren damit, dass eine Arbeitsmaßnahme des Jobcenters mit Mehraufwandentschädigung anderen Firmen und Arbeitnehmern auf dem privatrechtlichen Arbeitsmarkt
Tilgungsleistungen
Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Eigentumswohnung sind vom Grundsicherungsträger bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige andernfalls gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben. (BSG v. 18.06.2008,…
Erstausstattung
Jeder Hilfebedürftige kann durch einen gesonderten Antrag beim Jobcenter Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung beantragen. Darüber entscheidet das Jobcenter nach dem sogenannten Auswahlermessen. Das bedeutet, dass das Jobcenter entweder
Umzug
Die Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft werden in § 22 Abs. 2 + 3 SGBII geregelt. Jeder ALG-Empfänger ist vor Umzug in eine neue Wohnung dazu verpflichtet beim zuständigen Jobcenter eine „Erlaubnis“ einzuholen